Derzeit melden sich vermehrt Konsumenten beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ), die eine Drohmail von einem Online-Routenplaner erhalten. Der Absender lautet auf "Content Solution GmbH", wobei uns die Konsumenten berichten, dass sich der Firmenname immer wieder ändert.
Drohschreiben per Mail
Die Absenderadresse ist "support@maps-routenplaner.online". Im Betreff steht: "Terminbekanntgabe der Pfändung Ihrer Wertgegenstände - Kundennummer xy - Rechnungsnummer xy". Der Text der E-Mail wirkt bedrohlich, da das Unternehmen mit einem Inkassobüro droht, welches angeblich zu einem bestimmten Termin zu den Konsumenten kommen würde. Sollten die Konsumenten nicht vor Ort sein und die Tür freiwillig öffnen, würde sie aufgebrochen und die Kosten in Rechnung gestellt werden. Das Inkassobüro sei beauftragt, die Wertgegenstände zu pfänden. Als einzigen Ausweg fordert das Unternehmen die Bezahlung des angeblich geschuldeten Betrages in Amazon-Gutscheinen.
Betroffen sind Konsumenten, welche sich auf der Website www.maps-routenplaner.online angemeldet haben. Wie diese uns berichten, erhalten sie oft mehrere Mahnschreiben der Firma. Die aktuellen E-Mails sind dann bereits das vierte oder fünfte Urgenzschreiben.
Die vollständige E-Mail als Screenshot:
Kein neues Phänomen
Dem EVZ sind ähnlich gelagerte Fälle bekannt, weshalb wir bereits vor unseriösen Online-Routenplanern gewarnt haben, siehe hier. Auch die Watchlist Internet hat im Dezember auf ihrer Website einen Artikel dazu veröffentlicht. Damals hieß die Firma noch "Web2Go Solution GmbH" und die Domain war "routenplaner-maps.com". So wie die Bezeichnungen, ändert sich auch das Aussehen der Website häufig. Zurzeit wird recht eindeutig auf die Kostenpflicht bei einer Registrierung hingewiesen. In dem Artikel der Watchlist Internet wird deutlich, dass das vor wenigen Wochen noch nicht der Fall war.
Tipps des EVZ:
- Lassen Sie sich nicht einschüchtern.
- Eine Pfändung kann nur dann erfolgen, wenn es bereits ein Gerichtsurteil gegen Sie gibt, das Sie zu einer Zahlung verpflichtet und Sie diesem nicht nachkommen. Das heißt, es müsste zunächst ein Gerichtsverfahren geben.
- Bezahlen Sie den geforderten Betrag auf keinen Fall, weder mit Gutscheinen noch mit einem anderen Zahlungsmittel.
- Sollten Sie sich bisher nicht gegen Mahnungen der Firma gewehrt haben, raten wir, schriftlich Einspruch einzulegen. Dazu können Sie unseren Musterbrief als Vorlage verwenden. Am meisten Druck macht ein eingeschriebener Brief. Falls Sie eine E-Mail schreiben, stellen Sie jedenfalls "mit Lesebestätigung" ein.
- Nach dem schriftlichen Einspruch müssen Sie auf weitere Mahnungen nicht reagieren. Heben Sie diese aber zu Beweiszwecken auf.
- Falls Sie weitere Schritte einleiten wollen, können Sie die E-Mails der Meldestelle Cybercrime des Innenministeriums (against-cybercrime@bmi.gv.at) sowie bei der nächsten Polizeistation melden.