Bei Verstößen gegen Marken- und Urheberrechte ziehen die Rechteinhaber häufig einen Anwalt zu Hilfe.
Dieser ist es dann der Unterlassung, Beseitigung und eventuell ein Lizenzentgelt verlangt. Zusätzlich wird der Rechtsanwalt Gebühren für sein Einschreiten in Rechnung stellen.
Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften in Österreich, wie diese Gebühren zu berechnen sind, kommt man in Fällen von Marken- und Urheberrechtsverletzungen schnell zu hohen Anwaltsrechnungen.
Post vom Anwalt
Oft sind es jedoch deutsche Rechtsanwälte, die Konsumenten wegen Urheberrechtsverletzungen kontaktieren. In aller Regel werfen sie Rechtsverstöße in Deutschland vor.
Gemäß § 97a des deutschen Urheberrechtsgesetzes hat eine Abmahnung nach einer bestimmten Form zu erfolgen und gibt es Bestimmungen, wieviel der Anwalt für sein Tätigwerden verlangen darf.
Achtung, für Urheberrechtsverletzungen in Österreich, die normalerweise von österreichischen Rechtsanwälten abgemahnt werden, besteht so ein Kostenlimit nicht.
Zuletzt aktualisiert am 26.11.2014