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Mietwagenfirmen: Verbesserungen für Verbraucher angekündigt

Erfolg für EU-Kommission und Verbraucherzentren

Mietwagenfirmen haben in der Vergangenheit ungewöhnlich oft für Ärger bei Konsumenten gesorgt. Vor allem mangelnde Transparenz bei der Buchung im Internet, sowie bei Zahlungsforderungen aufgrund angeblicher Schäden am Mietwagen sind Auslöser für Konflikte.

Diesem Problem hat sich die Europäische Kommission in Kooperation mit dem Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) und nationalen Durchsetzungsbehörden gewidmet. Nach einer europaweiten Aktion, einem so genannten Sweep, wurden erste Maßnahmen ergriffen (das EVZ Österreich hat berichtet). Jetzt haben fünf große Mietwagenanbieter zugesichert, ihr Angebot dahingehend zu überprüfen, ob es dem EU-Verbraucherrecht entspricht bzw. konsumentenfreundlich gestaltet ist.

Mehr Information und Transparenz

Bei den fünf Mietwagenfirmen, die Verbesserungen zugesagt haben, handelt es sich um die europäischen Anbieter Avis Budget, Enterprise Rent-a-Car, Europcar, Hertz und Sixt. Bis zum Ende des Jahres wollen sie folgende Punkte umsetzen:

  • Mehr Transparenz bei Online-Buchungen:
    • genauere Information über Pflichtgebühren und Zusatzoptionen;
    • klarere Angaben zu wesentlichen Mietkonditionen und Anforderungen einschließlich Kautionen, die über die Zahlungskarte des Verbrauchers abgebucht werden.
  • Bessere Informationen in der Buchungsphase über Verzichtoptionen und Versicherungsprodukte einschließlich Preise, Ausschlussklauseln und etwaige Zusatzgebühren.
  • Bessere und transparentere Konditionen im Hinblick auf die Abrechnung des Kraftstoffverbrauchs.
  • Transparentere und fairere Verfahren zur Begutachtung etwaiger Schäden.
  • Verbesserte Praxis bei der Einforderung von Zusatzzahlungen vom Kunden: Verbraucher sollen angemessene Möglichkeiten erhalten, sich gegen Forderungen zur Wehr zu setzen, bevor sie abgebucht werden.

(© Europäische Kommission, Pressemitteilung vom 13. Juli 2015)

Offene Punkte

Trotz dieses Erfolges sehen Verbraucherschutzeinrichtungen noch weiteres Verbesserungspotential. So zum Beispiel ist die Frage nach der Haftung der Konsumenten bei Schäden, die sie nicht selbst verschuldet haben, bislang nicht vollständig geklärt. Oft kommen bei Mietwägen auch Vermittler oder Zwischenhändler ins Spiel, wodurch die Abwicklung für den Konsumenten komplizierter wird. Der Versicherungsschutz in Paketverträgen wirft ebenfalls Fragen auf.

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft den oftmals grenzüberschreitenden Charakter der Branche: Wenn ein Konsument während einer Reise ein Auto in einem anderen Mitgliedsstaat anmietet, so sollten ihm nach Ansicht der Verbraucherschützer auch Vertragsbedingungen in seiner Landessprache zur Verfügung gestellt werden. Nur so wäre gewährleistet, dass er ausreichend informiert ist.

Die EU-Kommission tritt in einer Pressemitteilung dafür ein, diese offenen Punkte "weiterhin im Auge zu behalten".

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