Die Europäische Kommission reformiert die europäischen Regeln der Bahnfahrgastrechte, um Bahnreisende im Fall von Verspätungen oder Ausfällen bzw. vor Diskriminierungen besser zu schützen. Bahnreisende sollen umfassend geschützt sein, unabhängig davon, wo in der EU sie unterwegs sind.
Die Kommission möchte weiters sicherstellen, dass Passagiere ausreichend informiert werden und die Rechte von Fahrgästen mit eingeschränkter Mobilität verbessern. Zugleich soll der Vorschlag ausgewogen sein und anerkennen, dass es unter gewissen Umständen Ausnahmen von Ausgleichszahlungen für Verspätungen geben soll.
Violeta Bulc, Kommissarin für Transport, meint hierzu: "Dank der EU sind Passagiere durch ein Set an Rechten geschützt, unabhängig davon, wo in Europa sie reisen. Dennoch gibt es noch zu viele europäische Bahnreisende und Pendler, die nicht ausreichend über diese Rechte Bescheid wissen. Das wollen wir mit unserem neuen Vorschlag ändern. Ich bin zuversichtlich, dass unsere Initiative den Bahnsektor stärken wird, indem sie die richtige Balance zwischen dem Schutz der Passagiere und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen herstellt."
Der Vorschlag der Kommission modernisiert die existierenden Regeln in fünf Schlüsselbereichen:
- Einheitliche Anwendung: Derzeit setzen lediglich fünf Mitgliedsstaaten (Belgien, Dänemark, Italien, die Niederlande und Slowenien) die Bahnfahrgastrechte vollständig um. Andere Länder haben teils umfassende Ausnahmen, z.B. für städtische Nahverkehrsmittel, in die nationale Gesetzgebung implementiert. Dadurch werden Passagiere um ihre Rechte gebracht.
- Information und Nicht-Diskriminierung: Verbesserung der Bereitstellung von Informationen über die Bahnfahrgastrechte, z.B. durch Bedrucken der Tickets. Passagiere, die eine Umstiegverbindung mit unterschiedlichen Tickets nutzen, müssen darüber aufgeklärt werden, ob ihre Rechte für die Gesamtstrecke oder nur für eine Teilstrecke anwendbar sind. Diskriminierungen aufgrund der Nationalität oder des Wohnsitzes sind verboten.
- Verbesserte Rechte für Personen mit eingeschränkter Mobilität: Zwingendes Recht auf Hilfestellung bei sämtlichen Services und volle Ausgleichszahlung bei Verlust bzw. Reparatur von Mobilitätsequipment. Relevante Informationen müssen barrierefrei bereitgestellt werden. Mitarbeiter sollen ein spezielles Training erhalten.
- Durchsetzung, Beschwerdeerledigung, Strafen: Klare Fristen und Prozesse bei der Beschwerdeerledigung und klare Verantwortlichkeiten und Kompetenzen der nationalen Behörden, die für die Durchsetzung der Fahrgastrechte zuständig sind.
- Ausgewogenheit und rechtliche Fairness: Eine Klausel für "Außergewöhnliche Umstände" soll Bahnunternehmen davor bewahren, Ausgleichszahlungen leisten zu müssen, wenn Verspätungen auf Naturkatastrophen zurückzuführen sind, die durch das Unternehmen weder verhindert noch vorgesehen werden konnten. Bisher müssen Bahngesellschaften auch in solchen Fällen zahlen.
Die nächsten Schritte
Vor einer möglichen Umsetzung, muss der Vorschlag der Kommission zunächst vom Europäischen Parlament und Rat (d.h. den Mitgliedsstaaten) geprüft und angenommen werden.
Hintergrundinformation
Die Europäische Union ist das einzige Gebiet der Welt, in dem Konsumenten durch ein umfassendes Set an Passagierrechten - sei es Flug-, Bahn-, Schiffs- oder Busverkehr - geschützt sind. Die EU-Legislatur zu Bahnfahrgastrechten wurde im Dezember 2009 verabschiedet.
So haben Passagiere gemäß den europäischen Regeln in manchen Mitgliedsstaaten das Recht auf Ausgleichszahlung, wenn ihr Zug um eine Stunde oder mehr verspätet am Zielort eintrifft. Verspätete Passagiere haben weiters Anspruch auf eine Mahlzeit und Erfrischungen (je nach Wartezeit), sowie auf eine Unterkunft, falls sie über Nacht warten müssen.
Alle Informationen dazu können auf der 'Your Europe'-Website nachgelesen werden. Weiters gibt es eine Smartphone-App, die kostenlos für Google Android, iPhone, iPad und Windows Phone heruntergeladen werden kann.
Quelle: Dieser Artikel wurde von der Generaldirektion für Mobilität und Transport der EU-Kommission veröffentlicht (Link zum Original in englischer Sprache). Übersetzung durch das EVZ Österreich.