Um 170€ nach Mumbai fliegen – klingt gut? Solche "Schnäppchen" findet man online immer wieder. Bevor man zuschlägt, sollte man jedoch über mögliche Konsequenzen Bescheid wissen. Das EVZ hat alle wichtigen Infos für Sie.
Was sind Error Fares?
Dabei handelt es sich um Fehler eines Unternehmens bei einer Preisangabe im Internet. Das kann verschiedene Ursachen haben, vom Tippfehler (plötzlich steht da 20€ statt 200€), oder einem technischen Problem bis hin zum so genannten Kalkulationsfehler. Bei letzterem hat das Unternehmen einen Rechenfehler gemacht. Das kommt z.B. bei Gabelflügen vor – der Reisende fliegt von A nach B, mit einem Umstieg in C. Die jeweiligen Kerosinzuschläge der Länder wurden falsch berechnet und schon liegt der Gesamtpreis der Flüge weit unter den eigentlichen Kosten.
Es gibt inzwischen Online-Plattformen, die sich darauf spezialisiert haben, solche Preisfehler zu finden und Konsumenten darauf aufmerksam zu machen. Auch wenn diese dann als tolle Gelegenheit angepriesen werden, ist Vorsicht geboten. Denn je nach Art und Ausmaß des Fehlers ist die Rechtslage unterschiedlich. Es kann passieren, dass Sie den Flug nicht zum angekündigten Preis antreten können.
Der Fehler liegt beim Unternehmen, was kann ich dafür?
Ja und nein. Natürlich ist es zunächst die Verantwortung der Firma, Preise richtig anzugeben. Dennoch gibt es auch Situationen, in denen Ihr „Hausverstand“ als Konsument gefragt ist. Wie bereits erwähnt, kommt es auf Art und Ausmaß des Fehlers auf Unternehmensseite an.
Folgende Faktoren sind wichtig:
- Ist der Preisunterschied so extrem, dass mir der Irrtum des Unternehmens offensichtlich auffallen muss?
- Wird der Preis über einen längeren Zeitraum angezeigt oder nur sehr kurz?
- Wird der Preis als spezielle Rabattaktion beworben?
- Hat das Unternehmen Sie zeitgerecht über den Irrtum aufgeklärt?
Nicht jede dieser Fragen ist in jedem Fall relevant. Im Folgenden wird erklärt, worauf es wann ankommt.
Fall 1: Offensichtlicher Irrtum
Wenn es ein offensichtlicher Irrtum ist, der Ihnen als Konsument auffallen müsste, kann das Unternehmen den entstandenen Vertrag anfechten. Bei online geschlossenen Verträgen, seien es Flüge, Hotels oder Waren, werden oft automatische Mails verschickt, in denen Ihre Buchung bzw. Bestellung bestätigt wird. Das bedeutet meist noch nicht, dass das Unternehmen den individuellen Vertrag bereits geprüft hat.
Wenn der Preisfehler so offensichtlich ist, kann das Unternehmen den Vertrag bis zu drei Jahre später anfechten. Das bedeutet konkret: Auch wenn Sie einen Flug bereits Monate im Voraus gebucht haben, kann sich die Airline auch noch sehr kurz davor bei Ihnen melden und Ihnen den Transport zum bezahlten Preis verweigern.
Diesem Risiko sollten Sie sich immer bewusst sein, wenn Sie sich auf eine Error Fare einlassen.
Ein Beispielfall: Hotelbuchung in Österreich
Ein Konsument hat über die Website eines Tourismusverbandes einen Urlaub in Österreich für zwei Personen gebucht. Die Unterkunft war ein 4-Sterne-Biohotel und die Reise sollte acht Nächte dauern, mitten in der Hauptsaison. Der Preis: 152,80 Euro.
Normalerweise hätte der Gesamtpreis für diese Buchung ca. 1.500 Euro betragen. Das Hotel wandte sich an den Konsumenten und klärte darüber auf, dass zum Buchungszeitpunkt das Buchungssystem des Tourismusverbandes umgestellt wurde und daher nicht der richtige Preis angeführt war. Eine Preisdifferenz von über 90% und ein Tagespreis von 9,55 Euro pro Person sind in einem 4-Sterne-Hotel in der Hauptsaison nicht möglich.
Da der Preis nur einen Bruchteil der sonstigen Kosten ausmachte, lag ein Kalkulationsirrtum vor, der dem Konsumenten offenbar hätte auffallen müssen. Die Irrtumsanfechtung des Hotels war daher gerechtfertigt.
Fall 2: Eine Frage der Zeit
Etwas Wichtiges vorweg: Wenn es sich um einen offensichtlichen Irrtum handelt, ist der zeitliche Ablauf nicht ausschlaggebend!
Ist der Preisfehler allerdings nicht so gravierend, dass er Ihnen sofort hätte auffallen müssen, sind mehrere Zeitfaktoren wichtig.
Ist der Preis über einen längeren Zeitraum (Tage, Wochen) im Internet abrufbar, kann man als Konsument davon ausgehen, dass die Firma darüber Bescheid weiß. Das gilt insbesondere dann, wenn es noch dazu als besondere Aktion ("Sale", "Rabatt" o.ä.) beworben wird.
Im nächsten Schritt geht es darum, ob das Unternehmen Sie rechtzeitig über den Fehler informiert und den Vertrag anficht. Was bedeutet rechtzeitig? Bevor Sie weitere Ausgaben aufgrund des Vertrages getätigt haben (z.B. eine Hotelbuchung). Wenn die Airline Ihren Flug erst storniert, nachdem Sie schon eine Unterkunft am Zielort bezahlt haben, können Sie die dadurch entstandenen Kosten zurückfordern.
Ein beispielhaftes Urteil in England
Ein britisches Gericht hat einem Konsumenten Recht gegeben, der einen Flug zur Error Fare gebucht hat. Die Airline weigerte sich, ihn zu diesem Preis zu transportieren und berief sich darauf, dass ihm der Fehler hätte auffallen müssen. Der Konsument musste auf einen anderen Flug umbuchen und klagte daraufhin auf Schadenersatz für die Mehrkosten.
Der Konsument fliegt aus beruflichen Gründen oft und ist daher stets auf der Suche nach günstigen Angeboten. Seine Argumente: Fluglinien bieten immer wieder sehr billige Tickets an und daher erschien ihm der Preis durchaus glaubwürdig, wenn auch ein wirklich tolles Schnäppchen. Außerdem war der Preis über mehrere Tage online und wurde von der Airline nicht korrigiert. Der Richter entschied zugunsten des Konsumenten, die Fluglinie musste ihm die Mehrkosten erstatten.
Diese Entscheidung ist zwar bemerkenswert, aber nicht unbedingt richtungsweisend. Wie das EVZ aus dem Beratungsalltag weiß, kommt es immer sehr stark auf die jeweiligen Details im Einzelfall an.
Tipps des EVZ
- Bevor Sie ein Angebot mit offensichtlichem Preisfehler kaufen/buchen, überlegen Sie, ob Sie auch bereit wären, den eigentlichen Preis zu bezahlen oder darauf zu verzichten.
- Wenn Sie sich entscheiden, zuzuschlagen und darauf basierende weitere Ausgaben tätigen, z.B. eine Hotelbuchung, seien Sie sich des Risikos einer Irrtumsanfechtung durch die Firma bewusst.
- Dokumentieren Sie die Buchung bzw. den Kauf mit Screenshots. Wurde der Preis als „Sonderaktion“ beworben?
- Warten Sie ein bisschen ab: Wird der Preis nach wenigen Stunden korrigiert oder ist er auch an den folgenden Tagen noch da?
- Sollte ein Unternehmen einen Vertrag wegen eines Fehlers anfechten, überlegen Sie, ob es ein offensichtlicher Irrtum ist, der Ihnen hätte auffallen müssen.
- Wenn nicht: Wurden Sie von dem Unternehmen rechtzeitig bzw. zeitnah über den Irrtum informiert?