Ob man den neuen Hund aus dem Nachbarland abholt oder die Katze nicht allein daheim lassen will: Es gibt viele Gründe für eine Reise mit Tieren. Um das möglichst problemlos zu gestalten, sind einige Faktoren zu berücksichtigen. Das EVZ hat eine Übersicht für Sie erstellt.
Einreisebestimmungen
Innerhalb der EU benötigen Sie für Hunde, Katzen und Frettchen einen Heimtierausweis (Pet Passport). Diese Tiere müssen außerdem gechipt sein, um eine eindeutige Identifizierung zu ermöglichen (eine Tätowierung ist seit Juli 2011 nicht mehr ausreichend, es sei denn sie wurde vor diesem Datum angebracht).
Erkundigen Sie sich vorab, welche Vorschriften in dem Zielland gelten. Oft wird z.B. eine gültige Tollwutimpfung verlangt, in manchen EU-Mitgliedsstaaten außerdem spezielle Zecken- und Bandwurmbehandlungen. Solche Leistungen benötigen mitunter Zeit, daher sollten Sie sich möglichst früh darüber informieren.
Die jeweiligen Botschaften bzw. Konsulate der Länder geben Auskunft über die Einreisebestimmungen für Tiere. Die notwendigen Behandlungen werden von Ihrem Tierarzt sowie der veterinärmedizinischen Universität in Wien angeboten. Weitere Informationen und Formulare zum Download finden Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums (BMGF) sowie auf help.gv.at.
Die Europäische Kommission informiert ebenfalls auf ihrer Website über Vorschriften zu Reisen mit Tieren (und Pflanzen) innerhalb der EU.
Achtung: Sollten bei der Einreise nicht alle Voraussetzungen erfüllt sein bzw. die Bestimmungen des Reiseziels nicht eingehalten werden, kann es passieren, dass Ihr Haustier in Quarantäne kommt.
Transport
Je nach Verkehrsmittel gelten unterschiedliche Vorschriften für den Transport von Tieren. Notwendige Dokumente, z.B. der Heimtierausweis und Impfbestätigungen, sollten griffbereit mitgeführt werden.
Bei Reisen mit dem Zug oder Auto gilt: Wenn Sie eine längere Fahrt planen, gewöhnen Sie das Tier vorab an das Verkehrsmittel und gegebenenfalls an die Transportbox. Machen Sie kürzere Probefahrten. Nehmen Sie immer ausreichend Wasser und Futter mit und legen Sie öfters Pausen ein. Ihr Tierarzt berät Sie sicher gerne und kann im Bedarfsfall auch Beruhigungsmittel verschreiben.
Auto
Achten Sie darauf, dass das Tier soweit gesichert ist, dass es weder für sich noch für Sie ein Risiko darstellt.
Hunde sollten entweder mit einem Gurt angeschnallt sein oder in einer Transportbox im Kofferraum untergebracht sein. Alternativ gibt es auch Netze bzw. Gitter, die verhindern, dass der Hund bei einem Unfall durch das Auto geschleudert wird. Die Automobilclubs ÖAMTC und ARBÖ geben hierzu Auskunft.
Kleinere Tiere sollten jedenfalls in einer geeigneten Transportbox befördert werden.
Vermeiden Sie Reisen bei großer Hitze und an Tagen, wo es üblicherweise zu Staus kommt. Lassen Sie Ihr Tier nicht allein im Auto eingesperrt. Wenn Sie eine längere Fahrt planen, gewöhnen Sie das Tier vorab an die Transportbox und das Auto. Machen Sie kürzere Probefahrten.
Bahn
Jede Bahngesellschaft hat eigene Vorschriften über die Mitnahme von Tieren. Üblicherweise müssen kleinere Haustiere in Transportboxen untergebracht, Hunde mit Maulkorb und Leine gesichert sein. Außerdem benötigt man für manche Tiere einen eigenen Fahrschein. Informieren Sie sich vorab bei dem jeweiligen Bahnunternehmen (siehe z.B. ÖBB und Deutsche Bahn).
Flugzeug
Fliegen geht zwar vergleichsweise schnell, ist aber sicher auch die komplizierteste Variante. Auch hier hat jedes Unternehmen eigene Vorschriften. Außerdem sollten Sie überlegen, ob Ihr Haustier den Stress aushält und das auch mit Ihrem Tierarzt vorab besprechen.
Manche Fluglinien verlangen, dass man bereits bei der Buchung bekannt gibt, dass man ein Tier mitnehmen will. Bei anderen kann man das auch im Nachhinein noch mitteilen, dabei müssen Sie jedoch auf die jeweiligen Fristen achten! Manche Airlines transportieren generell keine Tiere oder nur bestimmte Tierarten.
Oft gibt es Ausnahmeregelungen für Assistenz- und Blindenhunde. Diese dürfen manchmal im Passagierraum mitgenommen werden, auch wenn sie nicht den üblicherweise erlaubten Maßen (Größe und Gewicht) entsprechen. Achtung: Die Plätze für solche Hunde sind begrenzt, daher sollten Sie sich rechtzeitig mit der Airline in Verbindung setzen!
Für den Transport eines Tieres im Flugzeug benötigen Sie jedenfalls eine geeignete Transportbox. Folgende Vorschriften muss diese üblicherweise erfüllen:
- Die Box ist groß genug, dass das Tier darin liegen und stehen, sowie sich umdrehen kann.
- Sie ist luftdurchlässig, aber verschlossen (das Tier kann auch nicht herausschauen).
- Der Boden ist wasserdicht und auslaufsicher.
- Es gibt Futter- und Wasserbehälter, die man von außen befüllen kann.
Ob Ihr Tier im Passagierraum oder im Frachtraum transportiert wird, hängt von der Größe und dem Gewicht von Tier und Transportbox ab.
Manche Airlines haben außerdem Vorschriften dazu, wie viele Tiere pro Box bzw. Passagier mitgenommen werden dürfen, sowie zum Alter des Tieres. Jungtiere, die noch nicht von ihrer Mutter entwöhnt sind, und trächtige Tiere werden meist ausgeschlossen.
Die Gebühren variieren ebenfalls stark, je nach Streckenlänge, Größe, Gewicht, Flugzone etc. Das Onlineportal Skyscanner bietet einen Überblick zu den verschiedenen Vorschriften der gängigsten Airlines. Es ist jedoch unerlässlich, dass Sie sich vorab direkt bei der jeweiligen Fluglinie informieren!
Die IATA (International Air Transport Association) hat Vorschriften für die Mitnahme von Tieren auf Flügen entwickelt, an die sich europäische Fluggesellschaften halten müssen. Diese beinhalten auch Angaben für geeignete Transportboxen.