Italien - teuer, unterschiedliche Systeme und Citymaut
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Das italienische Mautsystem ist vor allem eines, uneinheitlich. Sehr wenige Autobahnen sind mautbefreit (A2 von Salerno nach Reggio di Calabria und zwei Abschnitte der A18 und A20 in Sizilien), auf den Schnellstraßen gilt generell keine Maut. Es gibt keine Klebevignetten sondern Mautstationen mit unterschiedlichen Systemen, da Autobahnen von mehreren kommerziellen Gesellschaften betrieben werden.
Geschlossenes System
Am öftesten sind geschlossene Systeme im Einsatz, wo ein Ticket an der Zufahrt gezogen wird und bei der Ausfahrt dann daraus abgelesen die gefahrenen Kilometer zu bezahlen sind. Bei Ticketverlust sind eine Strafgebühr und der höchstmögliche Kilometerbetrag an der Ausfahrtstation zu bezahlen. Bei fehlerhaftem Zahlvorgang am Automaten wird bei einigen Betreibern eine Quittung ausgegeben, die den noch offenen Betrag ausweist. Zur Ausgabe der Quittung ist an manchen Automaten die Tasten "Aiuto-Help", "Richiesta di intervento", "Assistenza" oder ein roter Knopf zu drücken. Innerhalb Italiens kann der noch offene Betrag bei der nächsten Zahlstation (Punto Blu) beglichen werden. Dies ist auch innerhalb von 15 Tagen mittels EU-Standardüberweisung möglich oder bei manchen Autobahngesellschaften auf deren Webseite. Einen recht schlechten Ruf, wegen schlechter Erreichbarkeit und umständlicher Bürokratie, hat der Autobahnbetreiber Pedemontana in der Lombardei. Hier wartete man laut Beschwerden extrem lange in Warteschleifen und muss komplizierte Antragsformulare ausschließlich auf italienisch mit zahllosen weiteren Dokumenten per Post senden.
Bei vielen Betreibern geht der Schranken aber auch dann einfach auf, wenn die Zahlung nicht geklappt hat. Um einen Rückstau zu verhindern, wird eine Quittung gedruckt und die Weiterfahrt ermöglicht. Reisende sind dann oft überrascht, wenn sie zu Hause später eine Bußgeldforderung per Post erreicht, da sie während der bargeldlosen Zahlung am Automaten nicht gemerkt hatten, dass etwas nicht in Ordnung war.
Offenes System
Stellenweise gibt es aber auch offene Systeme mit einer Pauschale, die man bei der Einfahrt zu entrichten hat, egal wo man später wieder abfährt. Wer sich an der Mautstelle in Zahlungsschwierigkeiten mit der Kreditkarte in blauen oder weißen Fahrspuren ohne Personal wiederfindet, sollte unbedingt den Notruf am Automaten nutzen und sich manuell helfen lassen. Wenden ist hier streng verboten und kann sehr teuer gestraft werden.
Zu beachten ist vor allem in der Umgebung von Mailand, dass hier nur noch ein elektronisches „Free Flow“ genanntes System im Einsatz ist. Hier ist an der Mautstelle gar keine Bezahlung möglich. Stattdessen werden Kennzeichen elektronisch erfasst und die Maut muss binnen 15 Tagen bezahlt sein. Dies kann zum Beispiel an Tankstellen, Trafiken, Bars oder Läden der Region („Sisalpay“ Partner) oder Kundendienststellen („Punto Blu“) erfolgen oder nach der Onlineregistrierung des Kfz-Kennzeichens in der App "Pedemontana Lombarda". Die andere Alternative online zu bezahlen ist ein Nummernschild-Konto ("Conto Targa") mit einem Kreditkarten- oder Bankkonto zu verknüpfen und auf diese Weise automatische Abbuchungen zu gestatten.
Telepass
Wer an den beschrankten Spuren der Mautstationen nicht im Stau stehen und die schnelleren Fahrspuren von Telepass nutzen möchte, kann sich die dafür nötige Box besorgen. Gelb-blaue Logos an den Durchfahrten und auf der Fahrspur aufgemalte „T“ Symbole markieren diese Schnellabfertigung. Wer die Telepass App installiert, hat damit zusätzliche Bezahlfunktionen (etwa für Parkgebühren in Innenstädten oder Aktionsrabatte um die 15 % auf die Maut), benötigt das Zusatzgerät aber nach wie vor - die App ersetzt die Box nicht. Für nicht gewerbliche Nutzer kostet die Gerätemiete nach einer Aktivierung für 5 €uro die ersten 3 Wochen 1,75€ täglich, danach entfällt sie, sofern man das Gerät binnen eines Jahres retourniert. Die angefallene Maut wird im verknüpften Konto automatisch gelistet und dann binnen 2 Monaten abgebucht. Das Gerät klebt man neben dem Innenrückspiegel auf die Windschutzscheibe und es kann online bestellt oder an Mautstellen gekauft werden. Mittels Telepass ist es auch mögliche einige Autofähren und bei Vertragstankstellen zu bezahlen.
Die Citymaut - „Zona Traffico Limitato“
Am häufigsten werden Italienreisende mit einem Bußgeld belegt, wenn sie mit dem eigenen Auto oder einem Mietwagen versehentliche in eine Zona Traffico Limitato einfahren. Diese Probleme treten schon seit Jahren auf (siehe unser Artikel), dennoch wissen Viele gar nicht, dass es diese Zonen gibt, oder nehmen die Beschilderung beim Hineinfahren nicht wahr. Auch die meisten Navigationshilfen warnen nicht vor diesen Kostenfallen.
Ähnlich wie bei der Umweltplakette in Deutschland gilt für verkehrsbeschränkte Zonen in Italien eine Einfahrtsbeschränkung wegen Luftverschmutzung oder Verkehrsberuhigung. In fast allen italienischen Großstädten wie Rom, Pisa, Florenz, Mailand, Bologna, Turin, Verona und Palermo gelten in der jeweiligen Zona ambientale / Zona traffico limitato meist im historischen Stadtkern zeitliche Fahrbeschränkungen. Allerdings kann man aber auch in vielen kleineren Ortschaften auf eine ZTL stoßen. Kennzeichen werden beim Einfahren in Innenstädte auf Video aufgezeichnet, in Kleinstädten steht die örtliche Polizei und kontrolliert stichprobenartig.
Wer kein Einfahrtsticket um etwa 5 €uro gekauft, sein Kennzeichen damit nicht registriert hat und zwischen meist 7:00 bis 20: 00 Uhr einfährt, wird eventuell erst Monate später gestraft. Möglicherweise erhält man sogar mehrere Bußgelder, wenn man an mehreren Videokameras vorbeikam. Die Strafhöhe bewegt sich je nach Stadt zwischen 80 und 300 €uro.
Wenn Sie ein Hotel gebucht haben, welches innerhalb einer ZTL liegt, sollten Sie dort anfragen und Ihr Kennzeichen mitteilen, sodass das Hotel für Sie eine (meist kostenfreie) Sonderregistrierung vornehmen kann. Achtung, Mietwagen dürfen nicht in die ZTL!
Falls ein Mietwagen betroffen war, haben Vermieterfirmen bisher zusätzlich Verwaltungsgebühren (etwa 50€) für Verkehrsregelverletzungen von der Kreditkarte abgebucht. Solche Klauseln fanden sich in den AGB / Vermietungskonditionen. Die italienische Wettbewerbsbehörde hat aber in einem neuen Beschluss (13.6.2022) solche Vertragsklauseln für rechtswidrig erklärt. Im Falle eines Bußgeldes oder der Nichtbezahlung der Autobahnmaut dürfen Autoverleiher keine zusätzlichen Verwaltungsgebühren mehr verlangen.
Wenn Sie das Gefühl haben, ungerechtfertigt gestraft worden zu sein oder sich über Verjährungsfristen und Einspruchsmöglichkeiten informieren wollen, dann lesen Sie unseren Artikel zu Bußgeldforderungen aus Italien.
Links
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https://europakonsument.at/node/65132/
unser Artikel zu Polizeistrafen und Mautvergehen in Italien
https://europakonsument.at/bussgeldforderung-aus-italien/65188