Probleme mit dem Fluggepäck - Was steht mir zu?
Das Montrealer Übereinkommen regelt seit dem 28.5.1999 alle Ansprüche von Flugpassagieren bezüglich Reisegepäck und die Haftung von Fluglinien dafür. Unter anderem bestimmt das Montrealer Übereinkommen, welche Ansprüche Sie als Flugreisender gegen die Fluglinie haben, wenn
- Ihr Gepäck verspätet ankommt,
- Ihr Gepäck verloren geht,
- Ihr Gepäckstück während des Transports beschädigt wird.
Wenn Ihr Fluggepäck verspätet ankommt, haben Sie laut Montrealer Übereinkommen also gewisse Ansprüche auf Kostenersatz bei getätigten Notkäufen. Bei Verlust und Beschädigung gibt das Abkommen den Schadenersatz vor.
Wo gelten diese Bestimmungen?
Haftungsregeln
PIR Formular ausfüllen
Bei jeglichen Problemen mit Fluggepäck ist es wichtig gleich das PIR-Formular (Property Irregularity Report) auszufüllen. Darin geben Sie Kontaktdaten sowie Informationen zum fehlenden bzw. beschädigten Gepäckstück an. Nehmen Sie beschädigtes Gepäck vorbehaltlos entgegen, so gilt die Vermutung, dass es unbeschädigt war und macht spätere Reklamationen schwerer durchsetzbar.
Sie sollten sich einen Durchschlag davon gut aufheben. Wenn Sie den PIR online auf der Webseite der ausführenden Fluglinie ausfüllen, machen Sie sich sicherheitshalber einen Screenshot nach dem Ausfüllen. Um einen PIR online abzugeben, benötigen Sie in der Regel Ihre Flugnummer (siehe Rechnung oder Ticket - 6 stellig aus Buchstaben und Zahlen) als auch die Gepäcksnummer. Die Gepäcksnummer ist der Code auf dem Aufkleber, den Sie beim Check in erhalten haben. Wenn sie den Gepäckscode nicht haben, so können Sie den PIR nicht online einreichen und sollten stattdessen zum Verlustschalter am Flughafen.
Am Check-in Schalter oder am Automaten bei Self-Check--In haben Sie mit Ihrem Boarding Pass einen Gepäcksaufkleber erhalten. Dieser Aufkleber nennt sich baggage claim sticker und wird in manchen afrikanischen und asiatischen Ländern bei der regulären Gepäcksausgabe eingefordert. Ansonsten brauchen Sie diesen eigentlich nur bei Problemen mit dem Gepäck. Jedes aufgegebene Gepäcksstück hat einen eigenen Code. Bei Problemen weisen Sie am Schalter für Problemfälle diesen Aufkleber vor. In der Regel befinden sich diese unweit der Laufbänder (baggage carousel). Fragen Sie notfalls nach dem "baggage reclaim counter" oder dem "customer service counter" wo sie die Schadensanzeige (PIR report) machen möchten.
Ersatzeinkäufe und Entschädigungen
Verspätetes Gepäck
Bis Ihr Gepäck eintrifft, haben Sie das Recht, sich vor Ort die "notwendigsten" Dinge zu besorgen und später der Fluggesellschaft in Rechnung zu stellen. Darunter versteht man etwa Hygieneartikel und etwas Kleidung, abhängig vom Zweck der Reise. So ist beispielsweise für einen Badeurlaub im Strandhotel weniger Kleidung unbedingt notwendig als für einen Hochzeitsbesuch. Ebenso ist die angemessene Höhe der Ersatzeinkäufe davon abhängig, ob Ihr Gepäck am Hin- oder am Heimflug verspätet ankam.
Am Heimflug sind normalerweise kaum Ersatzeinkäufe erforderlich. In jedem Fall sind Sie bei der Anschaffung von Ersatzgegenständen verpflichtet die Ausgaben möglichst niedrig zu halten (Schadenminderungspflicht). Ebenso sind Sie dazu angehalten Belege für alle Ersatzeinläufe aufzubewahren. In der Praxis bezahlen Airlines Toilettenartikel zur Gänze und bei zusätzlich gekauften Kleidungsstücken und Gebrauchsgegenständen nur die Hälfte. Der Grund dafür ist, dass Sie die neue gekauften Dinge unabhängig von der verspäteten Nachlieferung behalten dürfen.
Wer trägt nun die Kosten für die Nachlieferung der verspäteten Koffer?
In den meisten Fällen bieten Airlines von sich aus eine kostenfreie Nachlieferung an. Falls nicht, sollten Sie auf jeden Fall auf einen Kostenersatz bestehen, da unter §19 im Montrealer Abkommen Fluglinien für diverse Verspätungsschäden aufkommen müssen. Falls Sie also nochmals zum Flughafen müssten, um das verspätete Gepäck zu holen, oder Zustellkosten an ihren aktuellen Aufenthaltsort (z.B. bei einer Rundreise) haben, sollten Sie diese Unkosten auf alle Fälle einfordern.
Gepäck beschädigt, zerstört oder verloren
Kommt Ihr Reisegepäck kaputt vom Förderband, so haben Sie Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten. Zuerst sollten Sie jedenfalls die Airline kontaktieren und nach deren Modalitäten in solchen Fällen fragen! Oft bitten Fluggesellschaften dann um Übermittlung eines Kostenvoranschlages. Lassen Sie den Voranschlag aber nur machen, wenn die Airline diesen verlangt, um nicht auf den Kosten dafür sitzen zu bleiben. Den Kostenvoranschlag bekommen Sie in Fachgeschäften, wobei die Airline Ihnen mitunter konkrete Vertragspartner nennt. Ist der Schaden groß und die Reparatur läge höher als der Zeitwert, so können Sie schriftlich den Ersatz des Zeitwertes des Gepäckstücks fordern. Auch diesen bestimmt in der Regel eine von Ihnen selbst ausgesuchte oder von der Fluglinie vorgegebene Fachfirma. Achtung dabei gilt eine strenge Frist von 7 Tagen.
Normalerweise haftet die Airline für aufgegebenes Gepäck samt Inhalt nur bis zu einem standardisierten Höchstbeitrag, der international immer wieder angepasst wird. Sollten Sie ein Gepäckstück mit Inhalt höher als bis zum normalen Höchstbeitrag absichern wollen, können Sie beim Check-In einen Zuschlag bezahlen und die Fluglinie haftete dann bis zu diesem höheren Betrag.
Wenn ein Gepäcksstück nicht binnen 21 Tagen eintrifft, gilt es als verloren. Verloren gegangene Koffer als auch deren Inhalt müssen von der Airline ersetzt werden. Es ist daher sinnvoll eine Aufstellung des Kofferinhaltes mit glaubhaften Wertangaben zu haben. Neben dem anfänglichen Geldwert (am besten mit alten Rechnungen belegen, falls vorhanden) sollten die gelisteten Dinge auch ein Alter für die Feststellung des Zeitwertes enthalten.
Fristen und maximale Schadensanzeige
Eine schriftliche Schadensanzeige müssen Sie beim vertraglichen oder ausführenden Luftfahrtunternehmen machen. Sie können für Gepäcksschäden derzeit maximal 1288 an SZR von der Fluglinie fordern. Diese sogenannten "Sonderziehungsrechte" sind ein Höchstbetrag, der regelmäßig angepasst wird und entspricht aktuell etwa 1584 €.
- Anzeige bei jeglichem Gepäcksproblem wegen besserer Beweislage trotz längerer Fristen sofort am Flughafen machen!
- Beschädigung des Gepäcks anzeigen
- Handgepäck (cabin luggage): Unverzüglich nach Entdeckung des Schadens
- Aufgegebenes Gepäck bis maximal 7 Tage ab Entgegennahme des Gepäcks
- Verspätung des aufgegebenen Gepäcks
- besser gleich am Flughafen anzeigen (sichere Beweislage)
- getätigte Ersatzeinkäufe bis maximal 21 Tage ab Entgegennahme des nachgelieferten Gepäcks anzeigen, sonst verfällt der Anspruch
Gepäck verspätet - was tun?
Gepäck beschädigt - was tun?
Gepäckstück verloren - was tun?
Links
Montrealer Übereinkommen (PDF Version auf Deutsch)
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/Bundesnormen/20003695/Luftfahrt%20-%20Bef%c3%b6rderung%20im%20int.%20Luftverk…
Verordnung (EG) No 889/2002 zur Haftung von Fluglinien
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex%3A32002R0889