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Gepäckwagen mit Koffern am Hoteleingang
Wenn Koffer nicht auf dem Laufband am Flughafen auftauchen, werden sie oft erst Tage später ins Hotel geliefert. Bild: Olena Yakobchuk / Shutterstock

Probleme mit dem Fluggepäck - Was steht mir zu?

Das Montrealer Übereinkommen regelt seit dem 28.5.1999 alle Ansprüche von Flugpassagieren bezüglich Reisegepäck und die Haftung von Fluglinien dafür. Unter anderem bestimmt das Montrealer Übereinkommen, welche Ansprüche Sie als Flugreisender gegen die Fluglinie haben, wenn

  • Ihr Gepäck verspätet ankommt,
  • Ihr Gepäck verloren geht,
  • Ihr Gepäckstück während des Transports beschädigt wird.

Wenn Ihr Fluggepäck verspätet ankommt, haben Sie laut Montrealer Übereinkommen also gewisse Ansprüche auf Kostenersatz bei getätigten Notkäufen. Bei Verlust und Beschädigung gibt das Abkommen den Schadenersatz vor.

Wo gelten diese Bestimmungen?

Das Montrealer Übereinkommen ist ein internationaler Vertrag und gilt nahezu weltweit in 131 Ländern der UNO sowie den Cook Islands und betrifft alle Flüge, bei denen Abflugs- und Ankunftsflughafen in jenen Staaten liegen, die das Übereinkommen unterzeichnet haben. So gilt es praktisch für fast alle Ländern, die von EU-Bürgern üblicherweise bereist werden. In den wenigen übrigen Staaten gilt sonst das ältere Warschauer Abkommen. Darauf wird hier jedoch nicht näher eingegangen, da es in der Praxis nur bei Ausnahmefällen herangezogen wird. Mit der Verordnung (EG) Nr.889/2002 wurden die Haftungsregeln aus dem Montrealer Übereinkommen auf das gesamte EU Gebiet inklusive aller Inlandsflüge ausgeweitet.

Piktogramm zum Thema "Klare EU Bestimmungen"

Klare EU Bestimmungen

Haftungsregeln

Die meisten Fluglinien erwähnen in ihren Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB), welche Gegenstände Sie im Handgepäck befördern sollten. Neben Wertsachen und Dokumenten gilt dies auch für zerbrechliche Dinge wie Kameras und Laptops. Abgesehen davon verlangen viele Airlines, dass Sie Medikamente jedenfalls im Handgepäck verstauen, da eine Ersatzanschaffung im Ausland oftmals unmöglich bzw. extrem teuer sein kann. Für flüssige Medikamente gibt es oft Beschränkungen zur maximalen Menge oder Containergröße.
War ein aufgegebenes Gepäckstück bereits mangelhaft oder ein als Reisegepäck aufgegebener Gegenstand nicht fachgerecht verpackt, so haften Airlines nicht. In der Praxis kommt das bei aufgegebenen Sportgeräten und Musikinstrumenten manchmal vor. Halten Sie sich nicht an die genannten Empfehlungen, was im Handgepäck zu befördern ist, so wird es außergerichtlich schwierig Schadenersatz zu fordern.

Piktogramm zum Thema "Handgepäcksbestimmungen"

Bestimmungen zum Inhalt des Handgepäcks

PIR Formular ausfüllen

Leeres "Passenger Irreularity Report" Formular vom Flughafen
Das PIR am Flughafen (Gepäckverlustschalter) oder online auf der Webseite der Airline ausfüllen Bild: British Airways - Delayed Baggage tracking form - Screenshot 02-2022

Bei jeglichen Problemen mit Fluggepäck ist es wichtig gleich das PIR-Formular (Property Irregularity Report) auszufüllen. Darin geben Sie Kontaktdaten sowie Informationen zum fehlenden bzw. beschädigten Gepäckstück an. Nehmen Sie beschädigtes Gepäck vorbehaltlos entgegen, so gilt die Vermutung, dass es unbeschädigt war und macht spätere Reklamationen schwerer durchsetzbar.

Sie sollten sich einen Durchschlag davon gut aufheben. Wenn Sie den PIR online auf der Webseite der ausführenden Fluglinie ausfüllen, machen Sie sich sicherheitshalber einen Screenshot nach dem Ausfüllen. Um einen PIR online abzugeben, benötigen Sie in der Regel Ihre Flugnummer (siehe Rechnung oder Ticket - 6 stellig aus Buchstaben und Zahlen) als auch die Gepäcksnummer. Die Gepäcksnummer ist der Code auf dem Aufkleber, den Sie beim Check in erhalten haben. Wenn sie den Gepäckscode nicht haben, so können Sie den PIR nicht online einreichen und sollten stattdessen zum Verlustschalter am Flughafen.

 

 

British Airways Gepäcksaufkleber mit hervorgehobenem Code des Gepäcksstücks
Code des Gepäckstücks auf dem Aufkleber finden Bild: Screenshot British Airways 02 -2022 - Gepäcksaufkleber

Am Check-in Schalter oder am Automaten bei Self-Check--In haben Sie mit Ihrem Boarding Pass einen Gepäcksaufkleber erhalten. Dieser Aufkleber nennt sich baggage claim sticker und wird in manchen afrikanischen und asiatischen Ländern bei der regulären Gepäcksausgabe eingefordert. Ansonsten brauchen Sie diesen eigentlich nur bei Problemen mit dem Gepäck. Jedes aufgegebene Gepäcksstück hat einen eigenen Code. Bei Problemen weisen Sie am Schalter für Problemfälle diesen Aufkleber vor. In der Regel befinden sich diese unweit der Laufbänder (baggage carousel). Fragen Sie notfalls nach dem "baggage reclaim counter" oder dem "customer service counter" wo sie die Schadensanzeige (PIR report)  machen möchten.

Ersatzeinkäufe und Entschädigungen

Leeres Fluggepäckslaufband
Wo ist das Fluggepäck? Leeres Förderband auf dem Flughafen von Hong Kong Bild: Sorbis/shutterstock

Verspätetes Gepäck

Bis Ihr Gepäck eintrifft, haben Sie das Recht, sich vor Ort die "notwendigsten" Dinge zu besorgen und später der Fluggesellschaft in Rechnung zu stellen. Darunter versteht man etwa Hygieneartikel und etwas Kleidung, abhängig vom Zweck der Reise. So ist beispielsweise für einen Badeurlaub im Strandhotel weniger Kleidung unbedingt notwendig als für einen Hochzeitsbesuch. Ebenso ist die angemessene Höhe der Ersatzeinkäufe davon abhängig, ob Ihr Gepäck am Hin- oder am Heimflug verspätet ankam.

Am Heimflug sind normalerweise kaum Ersatzeinkäufe erforderlich. In jedem Fall sind Sie bei der Anschaffung von Ersatzgegenständen verpflichtet die Ausgaben möglichst niedrig zu halten (Schadenminderungspflicht). Ebenso sind Sie dazu angehalten Belege für alle Ersatzeinläufe aufzubewahren. In der Praxis bezahlen Airlines Toilettenartikel zur Gänze und bei zusätzlich gekauften Kleidungsstücken und Gebrauchsgegenständen nur die Hälfte. Der Grund dafür ist, dass Sie die neue gekauften Dinge unabhängig von der verspäteten Nachlieferung behalten dürfen.

Wer trägt nun die Kosten für die Nachlieferung der verspäteten Koffer?
In den meisten Fällen bieten Airlines von sich aus eine kostenfreie Nachlieferung an. Falls nicht, sollten Sie auf jeden Fall auf einen Kostenersatz bestehen, da unter §19 im Montrealer Abkommen Fluglinien für diverse Verspätungsschäden aufkommen müssen. Falls Sie also nochmals zum Flughafen müssten, um das verspätete Gepäck zu holen, oder Zustellkosten an ihren aktuellen Aufenthaltsort (z.B. bei einer Rundreise) haben, sollten Sie diese Unkosten auf alle Fälle einfordern.

Gepäck beschädigt, zerstört oder verloren

Kommt Ihr Reisegepäck kaputt vom Förderband, so haben Sie Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten. Zuerst sollten Sie jedenfalls die Airline kontaktieren und nach deren Modalitäten in solchen Fällen fragen! Oft bitten Fluggesellschaften dann um Übermittlung eines Kostenvoranschlages. Lassen Sie den Voranschlag aber nur machen, wenn die Airline diesen verlangt, um nicht auf den Kosten dafür sitzen zu bleiben. Den Kostenvoranschlag bekommen Sie in Fachgeschäften, wobei die Airline Ihnen mitunter konkrete Vertragspartner nennt. Ist der Schaden groß und die Reparatur läge höher als der Zeitwert, so können Sie schriftlich den Ersatz des Zeitwertes des Gepäckstücks fordern. Auch diesen bestimmt in der Regel eine von Ihnen selbst ausgesuchte oder von der Fluglinie vorgegebene Fachfirma. Achtung dabei gilt eine strenge Frist von 7 Tagen. 

 

 

Normalerweise haftet die Airline für aufgegebenes Gepäck samt Inhalt nur bis zu einem standardisierten Höchstbeitrag, der international immer wieder angepasst wird. Sollten Sie ein Gepäckstück mit Inhalt höher als bis zum normalen Höchstbeitrag absichern wollen, können Sie beim Check-In einen Zuschlag bezahlen und die Fluglinie haftete dann bis zu diesem höheren Betrag.
Wenn ein Gepäcksstück nicht binnen 21 Tagen eintrifft, gilt es als verloren. Verloren gegangene Koffer als auch deren Inhalt müssen von der Airline ersetzt werden.  Es ist daher sinnvoll eine Aufstellung des Kofferinhaltes mit glaubhaften Wertangaben zu haben. Neben dem anfänglichen Geldwert (am besten mit alten Rechnungen belegen, falls vorhanden) sollten die gelisteten Dinge auch ein Alter für die Feststellung des Zeitwertes enthalten.

Fristen und maximale Schadensanzeige

Eine schriftliche Schadensanzeige müssen Sie beim vertraglichen oder ausführenden Luftfahrtunternehmen machen. Sie können für Gepäcksschäden derzeit maximal 1288 an SZR von der Fluglinie fordern. Diese sogenannten "Sonderziehungsrechte" sind ein Höchstbetrag, der regelmäßig angepasst wird und entspricht aktuell etwa 1584 €.

  • Anzeige bei jeglichem Gepäcksproblem wegen besserer Beweislage trotz längerer Fristen sofort am Flughafen machen!
  • Beschädigung des Gepäcks anzeigen
    • Handgepäck (cabin luggage): Unverzüglich nach Entdeckung des Schadens
    • Aufgegebenes Gepäck bis maximal 7 Tage ab Entgegennahme des Gepäcks
  • Verspätung des aufgegebenen Gepäcks 
    • besser gleich am Flughafen anzeigen (sichere Beweislage)
    • getätigte Ersatzeinkäufe bis maximal 21 Tage ab Entgegennahme des nachgelieferten Gepäcks anzeigen, sonst verfällt der Anspruch

Gepäck verspätet - was tun?

  1. Vor Ort auf dem Flughafen beim Baggage Service Schalter (oder online) das PIR Formular ausfüllen
  2. Ersatzeinkäufe wie Toilettartikel und notwendigste Kleidung kaufen und Belege davon aufheben
  3. Binnen 21 Tagen nachdem Ihr Gepäck angekommen ist, diese Zusatzkosten bei Fluglinie schriftlich einfordern. Dabei Kopien von Ticket, Boardingpass, Gepäcksabschnitt (baggage tag), PIR Durchschlag und die Rechnungen für Ersatzanschaffungen dem Musterbrief beilegen
Piktogramm zum Thema "Gepäck nicht da"

Gepäck nicht da

Gepäck beschädigt - was tun?

  1. Vor Ort auf dem Flughafen beim Baggage Service Schalter (oder online) das PIR Formular ausfüllen und bei Fluglinie fragen wie weiter vorgegangen wird und ob und wo Sie selbst einen Kostenvoranschlag einholen sollen oder ob eine Vertragsfirma der Airline die Reparatur automatisch übernimmt
  2. Wenn Airline einen Kostenvoranschlag für die Reparaturkosten verlangt in einem Fachgeschäft (eventuell durch Fluglinie bestimmt) den Zeitwert des Gepäckstückes bestimmen lassen und die Kostenvoranschlag besorgen. 
  3. Binnen einer Woche Schadenersatz fordern in dem Sie den Musterbrief "Beschädigung von Fluggepäck" an ausführende Fluglinie senden.
  4. Sollte der Inhalt des Gepäcks ebenso beschädigt worden sein, prüfen ob es laut Beförderungsbestimmungen transportiert werden durfte und den Zeitwert des beschädigten Gegenstandes zu geforderten Summe dazurechnen. Falls vorhanden Rechnung als Beweis des Wertes beifügen.
Piktogramm zum Thema "Gepäck beschädigt"

Gepäck beschädigt

Gepäckstück verloren - was tun?

  1. Vor Ort auf dem Flughafen beim Baggage Service Schalter (oder online) das PIR Formular ausfüllen. Nach 21 Tagen gilt ein nicht eingetroffenes Gepäckstück als verloren.
  2. Falls von der Fluglinie eingefordert, in einem Fachgeschäft (eventuell durch Fluglinie bestimmt) den Zeitwert des Gepäckstückes bestimmen lassen.
  3. Eine Tabelle erstellen mit Zeitwerten des Gepäcksstücks und der darin verlorenen Gegenstände. Die Wertabschreibung beläuft sich abhängig von der Fluggesellschaft auf 10-30% pro Nutzungsjahr. Wenn Sie noch Rechnungen vom Kauf des Koffers oder der verlorenen Gegenstände darin haben, diese beifügen. Es wird nur materieller Schaden ersetzt, keine Zusatzentschädigung für verlorene liebgewonnene Gegenstände.
  4. Sollten Sie nicht gewusst haben, dass das Gepäckstück unauffindbar verloren wurde, können Sie wie bei verspätetem Gepäck die Kosten für Notkäufe (Toilettenartikel, Kleidung) hinzufügen bis zu dem Zeitpunkt, wo Ihnen bekannt wurde, dass Sie das Gepäckstück nicht mehr bekommen oder 21 Tage verstrichen sind. 
  5. Musterbrief "Verlust von Fluggepäck" an Ihre Ansprüche anpassen und an Fluglinie senden. Damit Ihr Anspruch nicht verjährt, zeitnah erledigen. Dabei Kopien von Ticket, Boardingpass, Gepäcksabschnitt (baggage tag), PIR Durchschlag und die Rechnungen für Ersatzanschaffungen dem Musterbrief beilegen.
Piktogramm zum Thema "Koffer verloren oder zerstört"

Koffer verloren oder zerstört

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