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Rechte von Urlaubsgästen

Rundes lachsfarbenes Piktogramm mit Hotelsymbol mit drei Sternen vor einem Fotohintergrund, der ein Hotelzimmer mit Bett und Gepäck zeigt
Bild: EVZ Österreich

Hotelzimmer, Ferienwohnungen, Privat an Privat oder Timesharing. Bei den unterschiedlichesten Unterkunftsarten kann es zu Schwierigkeiten mit Vermieter:innen, beim Storno oder wegen Nachforderungen kommen. Situationsabhängige Handlungsanweisungen und passende Musterbriefe finden Sie in den hier gesammelten Ratgebern.

Liste der Artikel zum Thema Rechte von Unterkunftsgästen

Timesharing auf Gran Canaria

Endlich Urlaub! Entspannt die Strandpromenade entlang spazieren, Seele baumeln lassen und die schönen Seiten des Lebens genießen. Genau in diesem Moment spricht Sie jemand an und unterbreitet Ihnen ein Angebot. Das EVZ Österreich rät zu großer Vorsicht.

Neue Timesharing-Richtlinie 2008

Konsumenten sollen künftig besser vor unseriösen Angeboten für Teilzeitrechte in Ferienanlagen aller Art geschützt werden. Einheitliche Informationen, Stärkung des Widerrufsrechts und Erweiterung auf Freizeitclubs, Teilzeitrechte an Campingwagen oder Hausbooten als zentrale Neuerungen.

Timesharing-Richtlinie auf dem Prüfstand

Seit Februar 2011 ist eine neue EU-Richtlinie in Kraft, durch die der Verbraucherschutz bei Timesharing und Timesharing-ähnlichen Urlaubsprodukten verbessert werden sollte. Wie gut das de facto funktioniert, wird jetzt in einer europaweiten Umfrage erhoben.

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