Am 27.02.2018 haben sich alle Mitgliedsstaaten der EU für eine Abschaffung des Geoblocking entschieden.
Im Rat der EU wurde über eine entsprechende neue Verordnung abgestimmt, welche die Kommission vorgeschlagen hatte. Anfang Februar hatte das Parlament bereits seine Zustimmung gegeben (siehe unten).
Damit muss die Verordnung von allen EU-Ländern bis Dezember 2018 umgesetzt werden.
Weitere Informationen zur Entscheidung des Rates können sie in dessen Pressemeldung nachlesen.
06.02.2017:
Die EU-Parlamentarier haben sich am Dienstag dafür ausgesprochen, Geoblocking in der EU weitgehend abzuschaffen. Konkret haben sie den Entwurf einer neuen Verordnung abgesegnet, den die EU-Kommission vorgelegt hat.
Bevor die Bestimmungen allerdings in Kraft treten können, muss noch der Rat der Europäischen Union sein OK geben. Danach haben die Mitgliedsstaaten neun Monate für die Umsetzung Zeit.
In einer Pressemeldung hat das EU-Parlament zusammengefasst, worum es grundsätzlich geht:
"Anbieter müssen Online-Käufer aus einem anderen EU-Land genauso behandeln wie einheimische Kunden, d.h. ihnen Zugang zu gleichen Preisen oder Verkaufsbedingungen gewähren – wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt wird:
- Der Zielort der Bestellung (z.B. von Haushaltsgeräten, Elektronik, Kleidung) ist ein Mitgliedstaat, den der Gewerbetreibende in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen als Lieferziel ausweist, oder Kunde und Verkäufer vereinbaren einen Ort zur Abholung in einem solchen EU-Land (Verkäufer müssten nicht in alle EU-Länder liefern, aber Käufer sollten die Möglichkeit haben, das Paket an einem mit dem Händler vereinbarten Ort abzuholen);
- Es handelt sich um elektronisch erbrachte, nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen wie zum Beispiel Cloud-Dienste, Data-Warehousing, Webhosting oder die Bereitstellung von Firewalls;
- Die erworbene Dienstleistung wird in den Räumlichkeiten des Anbieters oder an einem Standort, an dem der Anbieter tätig ist, erbracht, wie Hotelunterbringung, Sportveranstaltungen, Autovermietung sowie Eintrittskarten für Musikfestivals oder Freizeitparks."
Was ist Geoblocking?
Bei Geoblocking handelt es sich um eine Praxis, bei der Konsumenten aufgrund ihrer Nationalität oder ihres Wohnsitzes beim Onlineshopping benachteiligt werden. Unternehmer bieten z.B. ihre Waren zu anderen Preisen an oder lehnen Bestellungen ab, wenn der Konsument nicht im selben Land wohnt. Diese Barrieren sollen im europäischen Binnenmarkt - großteils - abgeschafft werden.
Ausführliche Informationen zu Geoblocking finden Sie in unserem Artikel.