Was in Österreich bereits seit 2008 gesetzlich verankert und mit 1. Jänner 2016 flächendeckend umgesetzt wurde, wurde jetzt auch in Brüssel beschlossen: barrierefreies Internet. Websites und Apps von öffentlichen Stellen, wie zum Beispiel Behörden und Hochschulen, sollen Personen mit Behinderungen zugänglich gemacht werden.
Einigung in Brüssel
Dieses Ziel wurde Anfang dieser Woche von EU-Parlament, Rat und Kommission beschlossen. Gleichzeitig einigten sich die EU-Organe auf Regelungen, wie dieses erreicht werden soll. Es werden Standards entwickelt, welche sicherstellen, dass Websites und Apps leichter zugänglich gemacht werden. Besonders Personen mit Beeinträchtigungen beim Sehen und Hören können davon profitieren. Aber auch z.B. das Bewegen der Maus stellt für viele Menschen ein Hindernis dar, dass durch die neuen Regelungen beseitigt werden soll.
Der Text der Einigung muss noch formal vom EU-Parlament und dem Europäischen Rat angenommen werden. Dann wird er im Amtsblatt veröffentlicht und ab diesem Zeitpunkt haben die Mitgliedsstaaten 21 Monate Zeit, um ihn umzusetzen.
Weitere Informationen
Näheres zu der Einigung steht in der Pressemitteilung der EU-Kommission.
Wie bereits eingangs erwähnt, gelten ähnliche Bestimmungen in Österreich bereits. Informationen dazu sowie Tipps zur Umsetzung auf Ihrer Website finden Sie in diesem Folder der Wirtschaftskammer Österreich (WKO): Barrierefreie Websites