Der Deutsche Bundesgerichtshof hat entschieden, dass alle Gebühren von Beginn an in den Flugpreis einzurechnen sind, wenn nicht jeder Kunde die Entgelte vermeiden kann. Der Flugpreis muss anfallende Buchungsentgelte beinhalten.
Servicepauschalen, die nur bei Auswahl eines speziellen Zahlungsmittels entfallen würden, dürfen daher nicht erst im letzten Buchungsschritt angezeigt werden. Damit soll Kunden ein effektiver Preisvergleich bei Flugbuchungen ermöglicht werden.
Das Urteil zum Nachlesen finden Sie hier: