Wie in den Medien berichtet, annulliert TUIfly derzeit zahlreiche Flüge. Dies trifft vor allem auch die deutsche Fluglinie Air Berlin, die mit TUIfly kooperiert. Als Grund werden Krankmeldungen der Mitarbeiter genannt.
Für Konsumenten stellt sich natürlich die Frage nach ihren Rechten. Denn auch in so einer Ausnahmesituation stehen Ihnen gewisse Leistungen zu.
- Habe ich Anspruch kostenlos umgebucht zu werden?
- Muss ich einen Flug einige Tage später akzeptieren oder kann ich stattdessen den Ticketpreis zurück verlangen?
- Was ist, wenn ich in einer fremden Stadt festsitze? Wer zahlt Hotel und Verpflegung während der Wartezeit auf den Alternativflug?
- Und unter welchen Umständen kann ich zusätzlich eine Ausgleichszahlung fordern?
Alle Antworten auf diese Fragen finden Sie in unserem Artikel: Flugverspätung - Annullierung - Verweigertes Boarding
Tipps des EVZ Österreich
- Das Europäische Verbraucherzentrum rät, in jedem Fall regelmäßig die aktuellen Informationen zu Ihrem Flug zu kontrollieren (auf den Websites von Air Berlin und TUIfly).
- Verfolgen Sie außerdem die seriöse Medienberichterstattung und speichern Sie relevante Artikel ab.