Grundsätzlich kann ein Flug nicht kostenlos storniert werden, es fällt eine Stornogebühr an. Wie hoch diese ist, hängt einerseits vom gebuchten Tarif ab und andererseits davon, wie kurzfristig man storniert. Wenn Sie einen Flug nicht antreten, fallen jedoch gewisse Steuern und Gebühren nicht an. Diese muss Ihnen die Airline zurückerstatten.
Soweit die Theorie. In der Praxis kommt es oft vor, dass Flugbuchungsportale - oder auch Airlines selbst - eine Bearbeitungsgebühr für Stornierungen verrechnen. Diese wird von dem rückerstatteten Betrag abgezogen. Im konkreten Fall verrechnete www.kissandfly.at eine Gebühr von 50 Euro. Das Portal wird von der Firma TTN GmbH betrieben, die in Wien ansässig ist.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) intervenierte für einen Konsumenten, der vier Flüge stornieren und dafür rund 200 Euro zahlen musste. Die Klage der Rechtsabteilung hatte Erfolg und der Konsument hat die Bearbeitungsgebühr zurückbekommen.
Aus seinem Beratungsalltag weiß das EVZ Österreich, dass diese Praxis keine Ausnahme ist. Vor allem Buchungsportale verrechnen gerne Bearbeitungsgebühren, angefangen von der Flugbuchung selbst, bis hin zu etwaigen Stornierungen. Die Rechtsabteilung des VKI hält dazu fest:
"Insofern die Vermittler dabei an Stelle der Airlines tätig werden, ist das unseres Erachtens nicht zulässig. Diese Auffassung findet in der jüngsten deutschen Rechtsprechung Bestätigung; in Österreich konnte diese Frage bislang noch nicht gerichtlich geklärt werden, wie auch der vorliegende Fall gezeigt hat."
Weitere Informationen können Sie auf der Website der Rechtsabteilung nachlesen: verbraucherrecht.at
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