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Gefälschte Türkei-Visa

Vorsicht beim Kauf eines Visums im Internet

Um in die Türkei einreisen zu können, ist es notwendig, ein Visum mitzuführen. Dieses kann vorab online oder direkt am Flughafen gekauft werden. Viele Urlauber wollen dies bereits vor Reiseantritt erledigen und wählen daher die Möglichkeit zum Kauf im Internet. Das wird leider vermehrt von unseriösen Anbietern ausgenutzt. Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) rät daher zur Vorsicht.

Die offizielle Website, auf der das notwendige Reisedokument bestellt werden kann, lautet https://www.evisa.gov.tr/de/ und wird vom türkischen Außenministerium betrieben. Das E-Visum kostet 20 US-Dollar und wird mittels Kreditkarte bezahlt. Es gilt längstens 180 Tage und berechtigt im Normalfall zu einem maximalen Aufenthalt von 90 Tagen in der Türkei.

Andere Anbieter verlangen oft eine zusätzliche Gebühr für die Abwicklung oder stellen sogar gefälschte Visa aus, die nicht zur Einreise in die Türkei berechtigen. In den Fällen, die dem EVZ Österreich bekannt sind, werden diese unseriösen Anbieter bei einer Google-Suche noch vor der offiziellen Website gereiht und verlangen zwischen 80 und 100 US-Dollar für die Ausstellung des Dokuments. Dieses ist dann unvollständig ausgefüllt oder gibt eine wesentlich längere Gültigkeitsdauer an als es das türkische Recht zulässt (bis zu zehn Jahre).  

Tipps des EVZ Österreich

Konsumenten, die ein solches überteuertes bzw. ungültiges Visum gekauft haben, können folgendermaßen vorgehen:

  • Wenden Sie sich an das türkische Generalkonsulat in Österreich, um die Gültigkeit des Visums überprüfen zu lassen.
  • Sollte Ihnen die Einreise in die Türkei mit diesem Visum nicht möglich sein, so kaufen Sie direkt am Flughafen in der Türkei ein gültiges Visum (Kostenpunkt: etwa 25 Euro).
  • Kontaktieren Sie Ihren Kreditkartenanbieter (z.B. Visa, Mastercard) und bitten Sie um ein so genanntes Chargeback, also die Rücküberweisung des Betrages, den Sie für das ungültige Visum bezahlt haben. Achtung: Auf Chargeback besteht kein Rechtsanspruch.

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