Die drei Institutionen der EU, also Kommission, Rat und Parlament, haben eine wichtige Einigung erzielt: Die gesetzlichen Regeln für den Handel mit Waren und digitalen Inhalten werden modernisiert.
Warenhandel: Die Kommission hat bereits 2015 eine neue Richtlinie für den Onlinehandel vorgeschlagen. Nun wurde beschlossen, diesen Bereich nicht gesondert zu behandeln. Stattdessen wurden bestehende Regeln soweit adaptiert, dass sie sowohl für den stationären, als auch den Online-Handel anwendbar sind. Dadurch gibt es für Konsumenten ebenso wie für Unternehmen im europäischen Wirtschaftsraum klare Rechten und Pflichten, etwa in Bezug auf die Gewährleistung.
Den vollständigen Text der neuen Richtlinie finden Sie unter: Richtlinie über den Warenkauf
Digitale Inhalte: Bisher fehlte ein einheitliches Regelwerk für Verträge zwischen Konsumenten und Unternehmen über die Bereitstellung rein digitaler Inhalte. Darunter fallen etwa Daten (z.B. Musik) und Dienstleistungen (z.B. Clouddienste), aber auch Trägermedien wie CDs und DVDs. Ein entsprechender Vorschlag der Kommission, ebenfalls aus 2015, wurde gestern von Parlament und Rat angenommen. Darin ist beispielsweise geklärt, welche Rechte ein Konsument hat, wenn die gekaufte Software schadhaft ist.
Vollständiger Text: Richtlinie über die Bereitstellung digitaler Inhalte
Weitere Informationen finden Sie außerdem in der entsprechenden Pressemeldung der EU-Kommission.