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Online-Handel im Visier

EU-Kommission leitet wettbewerbsrechtliche Untersuchung ein

Die EU-Kommission hat beschlossen, eine kartellrechtliche Sektoruntersuchung zum elektronischen Handel in Europa durchzuführen. Dabei soll herausgefunden werden, ob bzw. wodurch der Wettbewerb in diesem Marktsegment beeinträchtigt wird.

Die Untersuchung umfasst die beliebtesten  Produkte und Dienstleistungen, nämlich Elektronik, Bekleidung, Schuhe und digitale Inhalte. Untersucht wird sowohl, ob es rechtliche Hindernisse gibt, als auch, ob die Unternehmen selbst den Wettbewerb negativ beeinflussen. Laut einer Pressemitteilung der EU-Kommission gibt es "auch Anzeichen dafür, dass Unternehmen selbst Hindernisse für den grenzüberschreitenden Online-Handel schaffen, um den Binnenmarkt entlang nationaler Grenzen zu fragmentieren und Wettbewerb zu verhindern." 

Die EU-Kommission wird in den nächsten Wochen an Hersteller, Großhändler, Einzelhändler herantreten und, gemäß dem EU-Kartellrecht, Auskünfte verlangen. Die Sektoruntersuchung soll aufzeigen, welche Hindernisse es gibt, wie stark diese auftreten (Häufigkeit) und welche Folgen sie auf den Online-Handel in Europa haben. Danach kann die Kommission beschließen, Einzelfallprüfungen durchzuführen.

Die Untersuchung ist Teil der Strategie für einen digitalen europäischen Binnenmarkt. Diese umfasst eine Agenda mit 16 Initiativen. Eine detaillierte Auflistung finden Sie in dieser Pressemitteilung der EU-Kommission.

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