Nach zwei Abstürzen mit zahlreichen Todesopfern bleibt der Flugzeugtyp Boeing 737 Max 8 derzeit weltweit am Boden. Auch Österreich hat ein Flugverbot ausgesprochen. Die Untersuchung der Absturzursachen sowie die Behebung der Probleme vonseiten des Flugzeugherstellers Boeing könnten wohl mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Welche Rechte habe ich als Konsument, wenn meine Flugreise dadurch beeinträchtigt wird?
Hätten Sie mit einer Boeing 737 Max 8 fliegen sollen und wurde Ihr Flug annulliert, ist die Airline dennoch dafür verantwortlich, Sie zu Ihrem Endziel zu befördern. Die Fluglinie muss Sie also umbuchen und es dürfen Ihnen keine Mehrkosten entstehen (z.B. für Essen, Übernachtung, etc.). Die Umbuchung muss zum "nächstmöglichen Zeitpunkt" erfolgen.
Ist der betroffene Flug Teil einer Pauschalreise, so ist der Reiseveranstalter Ihr Ansprechpartner und für die Umbuchung zuständig.
Ausgleichszahlung fraglich
Ob man auch das Recht hat, eine Ausgleichszahlung zu verlangen, kann nicht mit Sicherheit beantwortet werden – das hängt davon ab, ob das Flugverbot als "außergewöhnlicher Umstand" gewertet wird oder nicht. Im Falle eines außergewöhnlichen Umstandes muss die Airline keine Entschädigung an betroffene Passagiere zahlen.
Da es sich um eine neue Situation handelt, gibt es derzeit keine eindeutige Rechtsprechung. Es gibt Argumente in beide Richtungen. Endgültig wird dies daher nur ein Gericht entscheiden können.
Für weitere Informationen über Ihre Rechte lesen Sie bitte unseren Artikel zu Problemen auf Flugreisen.