Die Rechtsabteilung des VKI hat gegen die Check-In Gebühren am Flughafen der Fluglinie Laudamotion geklagt und gewonnen. Das Urteil ist rechtskräftig und Betroffene können die unrechtmäßig bezahlten Gebühren zurückfordern.
Das Gericht entschied, dass die Anführung der Gebühr in den allgemeinen Geschäftsbedingungen und unter „Nützliche Infos“ für Kunden nachteilig und nicht deutlich genug ausgewiesen wurde. Wenn man also mit dem Vorhaben am Flughafen einzuchecken buchte, war die Gebühr während des Vorgangs im Internet nicht automatisch angezeigt worden. Vorsichtige Kunden hätten sie beim Anklicken über Details zu den Tarifinformationen finden können, das sei aber zu wenig und unzumutbar, so die Entscheidung.
Außerdem sei die Höhe von € 55 pro Passagier auffallend hoch und im Vergleich zu anderen Fluglinien und dem Preis des eigentlichen Tickets unangemessen.
Ebenfalls vom Obersten Gericht abgelehnt wurde eine Klausel in den AGBs nach welcher irische Gesetze für die Beförderungsbedingungen gelten würden, da die Hauptanteile von Laudamotion seit Anfang 2019 von Ryan Air gekauft wurden.
Sofern auch bei Ihnen die zusätzlichen Check-In Gebühren während des Buchungsvorgangs nicht angezeigt wurden, können Sie den folgenden Musterbrief nutzen.