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Streiks in Frankreich und Deutschland

Regional- und Flugverkehr

Update, 10.04.2018:

In Deutschland streiken heute Mitglieder der Gewerkschaft ver.di. Davon betroffen sind mehrere Flughäfen, sowie andere Betriebe im öffentlichen Dienst (z.B. öffentliche Verkehrsmittel, Kindergärten).

Konkret trifft es die Flughäfen von Frankfurt, Köln, München und Bremen. Es ist mit massiven Verzögerungen, sowie Flugausfällen zu rechnen. Auch Flüge der AUA wurden gestrichen. Teilweise könnten auch Verbindungen in anderen deutschen Städten betroffen sein.

Lufthansa hat entsprechende Informationen auf ihrer Website bereitgestellt. Dort können Sie prüfen, ob bzw. wann Ihr Flug stattfindet. Lufthansa bietet kostenlose Umbuchung auf alternative Flüge, sowie - für innerdeutsche Flüge - die Umwandlung in ein Bahnticket an.

Wichtig: Sollten Sie eine Pauschalreise gebucht haben, ist Ihr Ansprechpartner der Reiseveranstalter. Bei einer reinen Flugbuchung müssen Sie sich an die Airline wenden. Mehr über Ihre Rechte in einer solchen Situation lesen Sie am Ende dieses Artikels.

03.04.2018:

In Frankreich streiken derzeit sowohl die Mitarbeiter der Bahngesellschaft SNCF als auch die Fluglinie Air France. Dadurch kommt es zu massiven Ausfällen und Verzögerungen für Reisende. Unsere Kollegen vom Europäischen Verbraucherzentrum Frankreich informieren.

Bahn

Die Streiks der SNCF sollen zwischen 3. April bis 28. Juni stattfinden. Für folgende Tage sind Störungen angekündigt:

  • April: 3., 4., 8., 9., 13., 14., 18., 19., 23., 24., 28.
  • Mai: 3., 4., 8., 9., 13., 14., 18., 19., 23., 24., 28., 29.
  • Juni: 2., 3., 7., 8., 12., 13., 17., 18., 22., 23., 27., 28.

Gut zu wissen: Es ist nicht möglich, Zugtickets für die Streiktage zu kaufen. Auf der Website werden die Züge als "voll" angezeigt.

Auf der Website der Bahngesellschaft kann man nachsehen, ob der gebuchte Zug fährt oder nicht. SNCF verspricht, Reisende jeweils am Vortag über die Änderungen im Fahrplan zu informieren.

Flug

Mitarbeiter der Air France haben angekündigt, an folgenden Tagen zu streiken:

  • 3., 7., 10. und 11. April 2018

Die Fluglinie will den Großteil der Flüge am 3. April dennoch durchführen, für die anderen Tage sei noch keine Prognose möglich.

Passagiere können ihre Flüge am 3. und 7. April kostenlos umbuchen. Auf der Website steht dazu folgendes:

Flug am 3. April:

  • Tickets, die vor dem 28. März ausgestellt wurden und für einen Flug mit Air France oder Joon am 3. April gelten, können auf einen Alternativflug zwischen 4. und 8. April umgebucht werden.
  • Sollte diese Möglichkeit für Sie nicht in Frage kommen, können Sie sich auch einen Gutschein für einen späteren Flug mit Air France, KLM oder HOP! Flights ausstellen lassen.

Flug am 7. April:

  • Tickets, die am oder vor dem 1. April ausgestellt wurden und für einen Flug mit Air France oder Joon am 7. April gelten, können auf einen Alternativflug am 4., 5., 6., 8. oder 9. April umgebucht werden.
  • Ist keines der angebotenen Daten für Sie möglich, können Sie sich auch einen Gutschein für einen späteren Flug mit Air France, KLM oder HOP! Flights ausstellen lassen.

Falls Ihr bereits gebuchter Flug annulliert wird, können Sie laut der Fluggastrechte-Verordnung statt einer Umbuchung auch die Erstattung des Flugpreises verlangen. Inwiefern Sie auch den Anspruch haben, kostenlos auf eine andere Airline umgebucht zu werden, ist strittig.

Auf der Website der Air France können Sie auch nachsehen, ob Ihr gebuchter Flug wie geplant stattfindet oder von einer Verspätung / einem Ausfall betroffen ist.

Ihre Rechte...

...auf Flugreisen:

In den meisten Fällen gilt ein Streik als so genannter "außergewöhnlicher Umstand", sodass kein Anspruch auf eine zusätzliche Ausgleichszahlung besteht. Im Zweifelsfall ist individuell zu prüfen, ob dies zutrifft.

...auf Bahnreisen:

Auch bei höherer Gewalt, also z.B. Streik, gilt: Würden Sie mehr als 60 Minuten später an Ihrem Zielort ankommen, muss Ihnen die Bahngesellschaft anbieten, dass Ihnen entweder der volle Fahrpreis erstattet wird, oder dass Sie kostenlos auf einen anderen Zug umgebucht werden. Wenn Sie sich für die Umbuchung entscheiden, steht Ihnen eine Entschädigungszahlung zu.

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