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Urteil gegen Dating-Websites

Dateformore und daily-date

Viele Konsumenten aus Österreich und Deutschland mussten sich schon ärgern: Auf den Websites "dateformore" bzw. "daily-dates" wurde ihnen eine 14-tägige Probemitgliedschaft für nur einen Euro angeboten. Kurz darauf bekamen sie eine Rechnung über 89,90 Euro. Das Probeabo hatte sich automatisch in eine Jahresmitgliedschaft verlängert.

Versteckte Informationen

Der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen den Betreiber der Dating-Portale, die Ideo Labs GmbH, geklagt und Recht bekommen. Nach Einschätzung des Landgericht Berlin sind die Informationen zu Kündigungsfrist und Widerrufsrecht auf den Websites unzureichend. Der Hinweis, wie und wann man kündigen muss, damit sich das Probeabo nicht verlängert, war nur versteckt in den verlinkten AGB zu finden. Der Konsument müsste aber bei Vertragsabschluss klar und deutlich darauf hingewiesen werden, so das Gericht. Dasselbe gelte für die Widerrufsbelehrung, die ebenfalls nur unter dem Link "AGB" abrufbar ist.

Ein weiterer Kritikpunkt ist der Umgang mit den Daten der Konsumenten. Laut vzbv steht in der Datenschutzerklärung der Ideo Labs GmbH , dass die Kundendaten nämlich auf sämtlichen Websites bereitgestellt werden - ohne dass auch erklärt werden würde, unter welchen Bedingungen eine Weitergabe oder Verarbeitung der Daten passiert. Das Landgericht Berlin hat sich in seinem Urteil gegen diese Handhabung ausgesprochen.

Ausführliche Informationen zu dem Urteil finden Sie auf der Website des vzbv.

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