Die britische Easyjet hat bisher keine Steuern und Gebühren an Kunden rückerstattet, die ihren Flug storniert haben. Die entsprechende Klausel wurde jetzt vom Landgericht Frankfurt gekippt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Wenn man einen Flug bucht, machen die Steuern und Gebühren einen Großteil des Ticketpreises aus. Damit werden Kosten abgedeckt, die z.B. am Flughafen anfallen. Tritt der Passagier seinen Flug jedoch nicht an, fallen auch diese Gebühren nicht an. Dementsprechend werden ihm diese Kosten rückerstattet.
Der Billigflieger Easyjet hat das in seinen AGB jedoch ausgeschlossen. Die Wettbewerbszentrale aus Bad Homburg (Deutschland) hat gegen diese Klausel geklagt und vor dem Landgericht Frankfurt Recht bekommen. Die Klausel würde Konsumenten unangemessen benachteiligen. Außerdem würde sich Easyjet einen Vorteil verschaffen, indem es Kosten einbehält, die nicht anfallen.
Easyjet kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Weitere Informationen finden Sie in der entsprechenden Pressemeldung der Wettbewerbszentrale Bad Homburg.
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