Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) kann einen langwierigen Rechtsstreit gegen Amazon positiv abschließen. Bereits 2014 hat der VKI 12 Klauseln in den Geschäftsbedingungen des Konzerns beanstandet. Jetzt hat ihm der Oberste Gerichtshof (OGH) Recht gegeben und sämtliche AGB als rechtswidrig eingestuft.
Darunter fallen unter anderem folgende Klauseln:
- Rechtswahlklausel: In den AGB war die Anwendung luxemburgischen Rechts vereinbart. Das ist gesetzwidrig, da der Hinweis darauf fehlt, dass dennoch die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Verbraucherstaatrechts (hier des österreichischen Rechts) anwendbar bleiben.
- Zahlung auf Rechnung: Für diese Zahlungsart wurde eine Gebühr von 1,50 Euro verrechnet. Tipp: Konsumenten, die eine solche Gebühr zahlen mussten, können diese nun zurückfordern!
- Datenverarbeitung: Amazon beanspruchte für sich die Lizenz, alle auf amazon.de eingestellten Inhalte (z.B. Kundenrezensionen) für jegliche Zwecke online wie offline weiterverwerten zu dürfen.
Diese Bestimmungen in den AGB sind dabei nur drei Beispiele. Eine ausführliche Liste aller rechtswidrigen Klauseln finden Sie auf der Website unserer Rechtsabteilung. Im Video (siehe unten) beantwortet deren Leiter, Mag. Thomas Hirmke, die häufigsten Fragen zum Urteil.
Bei Problemen mit Amazon helfen wir Ihnen gerne weiter. Unsere Kontaktdaten finden Sie unter diesem Link.