Die spanische Online Reiseagentur Travelgenio bewarb ihr “flexibles Ticket” um 99€ als Zusatzoption bei Flugbuchungen irreführend, entschied das Oberlandesgericht Wien infolge einer Klage des VKI.
Dabei wurde Fluggästen eine Art Sorglospaket verkauft, welches Flugänderungen
für diesen Aufpreis abdecken würde. Während der Buchung konnten Kunden nur über eine kleine Schaltfläche, welche mit dem Buchstaben “i” markiert war entscheidende Einschränkungen der Anwendbarkeit erfahren.
Hauptknackpunkte dabei sind eine 48 Stunden Frist vor dem Flug, bis zu welcher Flugänderungen berücksichtigt und von diesem Service abgedeckt werden. Der andere Ausschlussgrund ist eine Nichtanwendbarkeit für bereits teilweise konsumierte Tickets, zB wenn es nach einem Hinflug Änderungen beim Rückflug gibt. Weiters wurden Kunden mit Rücktrittsversicherung ausgeschlossen, was zB Reiserücktritt aus Krankheitsgründen unmöglich macht.
Die Art der Werbung mit Wortlaut “alle Arten von Änderungen” für das Service wurde vom Gericht aber als irreführend beurteilt. Durchschnittliche Verbraucher würden solche Einschränkungen nicht erwarten beim Bezahlen einer solch teuren Zusatzleistung und wurden beim Buchen nicht ausreichend auf die erwähnten Einschränkungen hingewiesen.