In Tirol, Kärnten und Salzburg haben zahlreiche Orte mit den Folgen heftiger Schnee- und Regenfälle zu kämpfen. Zum Teil sind ganze Täler von der Außenwelt abgeschnitten (Details siehe ORF.at). Im benachbarten Südtirol wird ebenfalls vor Muren und Lawinen gewarnt. Was bedeutet das für Ihre Reise in die betroffenen Gebiete?
Zunächst ist es wichtig, festzuhalten, dass sich das Wetter und damit die Gefahrenlage natürlich rasch ändern können. Untenstehendes trifft daher nur auf Reisen zu, die unmittelbar bevorstehen. Wir empfehlen, die aktuelle Berichterstattung bzw. die Informationen der Behörden genau zu verfolgen.
Anreise nicht möglich
Wenn Sie Ihren Urlaub in einem Ort verbringen wollen, der zurzeit nicht erreichbar ist, darf das Hotel oder Ihr Reiseveranstalter kein Storno von Ihnen verlangen. Umgekehrt steht Ihnen kein Schadenersatz für den entgangenen Urlaub oder für höhere Kosten zu, falls Sie eine alternative Unterkunft buchen.
Unterkunft erreichbar
Wäre Ihr Urlaubsort erreichbar, aber Sie sind angesichts der Lage verunsichert, raten wir, die konkrete Gefahrenlage recherchieren. Wie hoch ist das Risiko von Lawinen oder Murenabgängen? Droht der Ort ebenfalls von der Außenwelt abgeschnitten zu werden, sodass Sie nicht mehr wegkommen würden? Sammeln Sie Argumente und wenden Sie sich damit an Ihren Vertragspartner (also Hotel oder Reiseveranstalter). Sie können auch unseren Musterbrief zu Rücktritt wegen Gefahr am Urlaubsort als Vorlage nutzen und auf Ihre individuelle Situation anpassen.
Manche Konsumenten stehen vor folgender Situation: Das Hotel ist zwar erreichbar und ein Aufenthalt vor Ort zumutbar, aber sämtliche Skipisten sind gesperrt. Grund ihrer Buchung war aber ein Skiurlaub. Hier muss man unterscheiden, ob nur ein Hotelzimmer gebucht wurde. In diesem Fall kann der Vertrag erfüllt werden, daher muss man auf eine Kulanzlösung hoffen. Sind aber z.B. Unterkunft plus Skipass als Paket gebucht worden, kann man argumentieren, dass ein wesentlicher Teil des Vertrags nicht erfüllt werden kann, sodass man von der geplanten Reise ohne Stornogebühr zurücktreten können.
In beiden Fällen sollten Sie Ihrem Vertragspartner mitteilen, dass Sie kostenlos von der Reise zurücktreten möchten. Achtung: Sagen Sie nicht, dass Sie stornieren möchten, da sonst Storno-Gebühren anfallen!
Haben Sie nur eine Unterkunft gebucht, müssen Sie leider auf die Kulanz des Hotels hoffen. Vielleicht können Sie auf einen späteren Zeitpunkt umbuchen oder bekommen einen Gutschein.
Weitere detaillierte Informationen zu Ihren Rechten bei Gefahr am Urlaubsort finden Sie in unseren Artikeln Rücktritt wegen Gefahr am Urlaubsort und Terror und Naturkatastrophen.