Jeden Tag treffen Konsumenten auf gezielte Werbung, die verlockende Angebote in sozialen Medien präsentieren. Facebook, YouTube und andere soziale Medienseiten sind schnelle, effektive Mittel, um die Verbraucher mit unwiderstehlichen Angeboten zu erreichen. Einige Unternehmen nutzen dies jedoch aus, um Verbraucher in Abonnementfallen zu locken oder nach Daten zu „phishen“. Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) informiert über die gängigsten Fallen in sozialen Medien.
In der gesamten EU, sowie in Norwegen, Island und dem Vereinigten Königreich unterstützt das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) Konsumenten, die in Fallen getappt sind, die ihnen von unseriösen Unternehmen in sozialen Medien gestellt wurden.
56 Prozent der europäischen Verbraucher haben laut einer aktuellen Studie der Europäischen Kommission in den letzten zwei Jahren Betrug im Internet erlebt. Die Art von Betrug, die am häufigsten in den sozialen Medien zu finden ist, sind so genannte Scams, bei denen Verbraucher zu Abonnements oder zum Kauf von Produkten verleitet werden, die gefälscht sind oder nicht existieren.
Die Anzeigen - und die Beweise - verschwinden spurlos
Das Europäische Verbraucherzentrum im Verein für Konsumenteninformation rät dazu, sicherheitshalber einen Screenshot zu machen, bevor man auf eine Anzeige in den sozialen Medien klickt. Der Grund dafür ist, dass es schwierig sein kann, die Fallen wieder aufzuspüren, da die Anzeigen nach dem Anklicken oft verschwunden sind.
Nachträglich ist es fast unmöglich, den Betrug zu beweisen, denn wenn man nach Neuigkeiten in sozialen Medien scrollt, dann ist man oft in Eile und vergisst das präsentierte Angebot kritisch zu hinterfragen.
Falle: kostenloses Probeangebot
Konsumenten fallen häufig psychologischen Anregungen zum Opfer, die sie dazu veranlassen, impulsiv und unüberlegt zu handeln. In den sozialen Medien sind es oft Glücksspiele oder kostenlose Probeangebote, die besonders verlocken.
Europaweites Warnsystem ausgebaut
Heute am 11.Februar ist Safer Internet Day, dazu passend ist die erfreulicherweise zunehmende Zusammenarbeit im länderübergreifenden Verbraucherrecht. Konsumentenrechte werden durch ein externes Warnsystem geschützt, das die Europäische Kommission mit der Überarbeitung der CPC Verordnung (consumers protection cooperation) europaweit aktualisiert hat. Das verbesserte Warnsystem verstärkt die bestehende länderübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Behörden.
Bereits seit über 13 Jahren erfasst das CPC grenzüberschreitende Verbraucherrechtsverletzungen. Neu und in Kraft seit dem 17. Jänner 2020 ist die Verordnung (EU) 2017/2394. Diese soll die Rechtsdurchsetzung in Verbraucherfällen wirksamer machen, österreichische Behörden erhalten Zugang zu einer von der Europäischen Kommission geschaffenen Datenbank.
Durch den täglichen Kontakt zu Konsumenten in 30 europäischen Ländern, hat das ECC-Netz eine einzigartige Position, um Behörden im Rahmen des oben genannten Warnsystems über Rechtsverstöße zu alarmieren. Insgesamt wurden dem ECC Netzwerk im Vorjahr rund 120.000 Vorfälle gemeldet. Hauptsächlich ging es dabei um Online Shopping, denn Kunden sind zu 40 Prozent unzufrieden mit der Art und Weise, wie Händler mit Beschwerden umgehen.
Ziel der Verordnung ist es, die Einhaltung der Konsumentenrechte zu gewährleisten, Online-Fallen zu bekämpfen, Betrugsfälle, wie etwa den Missbrauch von sozialen Medien zum Schaden der Konsumenten zu unterbinden, und die Zahl der gemeldeten Betrugsfälle zu erhöhen, da laut Studie nur etwa ein Fünftel der Betroffenen ihre Negativerfahrungen bekanntgeben.
Als Beispiel, wie Unternehmen Ihre Praktiken nach Überprüfungen ihrer Webseiten durch das ECC Netzwerk anpassen, sei auf die folgende Infographik hingewiesen. Hunderte Webseitenbetreiber in unterschiedlichsten Branchen machten nach Einschreiten (Sweeps) des Netzwerks Ihre kommerziellen Auftritte gesetzeskonform.