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Figur eines Paketzustellers mit Sackkarre und Paket
Bild: William Potter/shutterstock

EU-Preisvergleich für Paketdienste

Neue Vorschriften ab Mai

Sobald ein Paket über die Grenze geschickt werden soll, scheint der Preis unverhältnismäßig zu steigen - unabhängig von der tatsächlichen Entfernung. Das hält viele Europäer davon ab, grenzüberschreitend einzukaufen. Das soll sich jetzt ändern: Die EU hat neue Regeln für Paketdienste verabschiedet.

Preisvergleich

Laut diesen neuen Regeln muss jeder Paketzustelldienst diverse Informationen an seine nationale Regulierungsbehörde melden, darunter folgende:

  • Name, Anschrift, Kontaktdaten
  • Merkmale und Tarife des nationalen und internationalen Zustellangebots
  • AGB und mögliche Beschwerdeverfahren

Diese Angaben werden dann auf einer eigens eingerichteten Website der EU-Kommission eingetragen. Sie soll es Konsumenten ermöglichen, die Preise und Bedingungen aller Anbieter vergleichen zu können. Gleichzeitig sorgt diese Transparenz dafür, dass "schwarze Schafe" ihre überteuerten Preise anpassen müssen, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können.

Ausgenommen von der neuen Verordnung sind kleine Paketdienste mit weniger als 50 Mitarbeitern und rein regionalem Angebot.

Preisregulierung

Die nationale Regulierungsbehörde vergleicht außerdem die gemeldeten Tarife für grenzüberschreitende Lieferungen mit jenen der nationalen Anbieter in beiden Ländern (also jenem, wo das Paket weggeschickt wird und jenem, wo es ankommen soll). Dabei geht sie nach einem Kriterienkatalog der EU-Kommission vor und holt gegebenenfalls Nachweise zur Preisgestaltung beim Anbieter ein. Abschließend schickt sie ihre Bewertung an die Kommission, die diese veröffentlicht.

In Österreich ist dafür die RTR zuständig, die Rundfunk- und Telekomregulierungsbehörde. Sie ist außerdem die außergerichtliche Streitschlichtungsstelle für Post, Telekommunikation und Medien.

Zur richtigen Zeit

Die Neuerung kommt genau richtig: Vor kurzem hat die EU auch das Ende von Geoblocking beschlossen (wir haben berichtet). Dadurch soll ab Dezember grenzüberschreitendes Onlineshopping ohne Einschränkungen möglich sein. Die entsprechende Verordnung sieht jedoch vor, dass Konsumenten sich zum Teil selbst um die Zustellung ihrer bestellten Ware kümmern müssen. Durch die verbesserte Preistransparenz wird das einfacher und günstiger.

Der Rat der Europäischen Union sowie das Europäische Parlament haben die Verordnung im April 2018 angenommen (lesen Sie mehr). Damit ist sie unter der Bezeichnung "Verordnung (EU) 2018/644 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über grenzüberschreitende Paketzustelldienste" am 22. Mai 2018 in Kraft getreten.

Mehr zu den neuen Vorschriften für grenzüberschreitende Paketdienste können Sie auf der Website des EU-Parlaments nachlesen. Den vollständigen Text der Verordnung finden Sie unter diesem Link.

Letztes Update: 30.05.2018

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