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Fluggastrechte in Europa

Europäische Kommission will Durchsetzung verbessern

Wer in Europa mit dem Flugzeug reist, hat mehr Rechte, als ihm in der Praxis oft eingeräumt werden.

Damit Reisende ihre Rechte wirklich wahrnehmen können, will die EU-Kommission die Regeln für Fluggastrechte schnell verbessern. Der Vizepräsident der Europäischen Kommission Siim Kallas hat eine Reihe von Maßnahmen angekündigt, mit denen eine Klärung und bessere Durchsetzung der Fluggastrechtsvorschriften angestrebt wird. Die Verbraucher werden ihre Rechte dann besser wahrnehmen können und die Luftverkehrsbranche wird über größere Rechtssicherheit bei gleichen Wettbewerbsbedingungen in der gesamten EU verfügen.

Der Vizepräsident bekundete auch seine Absicht, mit den Beteiligten einen Dialog über eine Änderung der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 zu führen, so dass die Kommission 2012 einen entsprechenden Vorschlag vorlegen kann.

Regeln für Fluggastrechte sollen verbessert werden

Die Überprüfung der Verordnung wird sich insbesondere auf die Klärung bestimmter Kernpunkte konzentrieren, unter anderem auf Haftungsbeschränkungen bei außergewöhnlichen Umständen, Entschädigungsschwellen, die effektive Umbuchung von Fluggästen und die Teilung des Risikos zwischen Betreibern in der Leistungskette. Überprüft werden sollen auch weitere Bereiche, in denen sich Schwachstellen gezeigt haben, etwa beim Schutz der Fluggäste im Fall von Gepäckunregelmäßigkeiten oder Flugplanänderungen.

"Insgesamt stellen die EU-Rechtsvorschriften zu den Fluggastrechten einen großen Fortschritt dar, denn sie haben ein ‚Sicherheitsnetz’ für die Fluggäste aufgespannt, aufgrund dessen bestimmte abträgliche Praktiken stark eingedämmt und die Standards in der gesamten Branche angehoben werden konnten. In diesen ersten sechs Jahren wurden aber auch vielfältige Erfahrungen gesammelt und es hat sich gezeigt, wo Verbesserungen möglich sind", meint Siim Kallas.

Rechte nicht nur auf Papier - bessere Durchsetzung notwendig

Der nächste große Schritt wird eine bessere Durchsetzung sein:

Siim Kallas: "Es reicht nicht, Rechte nur auf dem Papier zu haben, sie müssen auch an Ort und Stelle zur Geltung kommen. Einige Probleme müssen künftig noch einmal aufgegriffen werden, wozu eine genaue Analyse und Überprüfung der Rechtsvorschriften nötig ist. In jedem Fall müssen wir die Lehren aus dem ziehen, was die Flugreisenden und die Luftverkehrsbranche 2010 bei der Vulkanaschekrise und dem schweren Winterwetter durchgemacht haben. Damit wird jetzt begonnen. Es werden Schlupflöcher gestopft und Regelungslücken geschlossen und es wird mehr Klarheit für die Fluggäste und die Branche in Problembereichen geschaffen, in denen sich nach sechs Jahren die Notwendigkeit einer Anpassung und Feinabstimmung gezeigt hat."

Diese Ankündigungen fallen mit der Überprüfung zusammen, die die Kommission für die ersten sechs Jahre der Anwendung der EU-Verordnung 261/2004 über die Fluggastrechte sowie der EU-Verordnung über die Rechte von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität vorgenommen hat.


Die Analyse wird in zwei Mitteilungen über die Anwendung der Verordnungen zu Fluggast- und Fahrgastrechten sowie einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht. Die Arbeitsunterlage enthält Daten für den Zeitraum 2007-2009 zu bestimmten Schlüsseltrends, unter anderem zu der Zahl der Flüge, bei denen sich die Fluggastrechte-Verordnung auswirkt (0,5 %), zu Mustern bei der Sanktionierung durch Behörden der Mitgliedstaaten und zum Prozentsatz der stark verspäteten Flüge.

Die nächsten Schritte

Kurzfristig wird die Kommission eine Reihe von Maßnahmen zur besseren europaweiten Anwendung der Fluggastrechte ergreifen, unter anderem:

  • Stärkung des Mandats des Netzes der nationalen Aufsichtsstellen (Verabschiedung von Entscheidungen über die einheitliche Auslegung und Durchsetzung von Fluggastrechten, wenn sich entsprechende Probleme ergeben);
  • Herausgabe von Leitlinien zur Verordnung 1107/2006 für Flugreisende mit eingeschränkter Mobilität (2011);
  • Einrichtung eines neuen Forums für Rückmeldungen von Verbraucherschutz¬organisationen, Nichtregierungsorganisationen und Branchen¬beteiligten zu allen Fragen im Zusammenhang mit Fluggastrechten, einschließlich der Durchsetzung;
  • Intensivierung der Kampagnen zur Information und Sensibilisierung.

Große Palette zu behandelnder Themen

Im Hinblick auf die Überprüfung der Verordnung 261/2004 wird die Kommission 2011 eine Folgenabschätzung und eine öffentliche Konsultation zu Fragen einleiten, die möglicherweise Gegenstand einer künftigen Überarbeitung sein werden. Die Palette der zu behandelnden Themen reicht von der Klärung der Haftung unter außergewöhnlichen Umständen über die Angemessenheit der Ausgleichsleistungen und die effektive Umbuchung der Fluggäste bis hin zu Rechten bei Problemen mit dem Gepäck und mit Flugplanänderungen. Hier besteht noch Handlungsbedarf.

Um eine gleich geartete Durchsetzung der Rechte der Reisenden bei allen Verkehrsträgern zu gewährleisten, wird die Kommission noch in diesem Jahr eine Mitteilung herausgeben, in der sie Schlüsselkonzepte darlegt, damit bei allen Verkehrsträgern, also im Schienen-, Luft-, Schiffs- und Busverkehr, auf dieselbe Weise verfahren wird, z. B. was die Umbuchung zwischen verschiedenen Verkehrsträgern angeht.


11. April 2011

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