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Sorgenfreier Sommer

Ratschläge für Ihre Reise

Sommerzeit ist Urlaubszeit. Endlich mal dem Alltagsstress entfliehen und sich den schönen Dingen des Lebens zuwenden. Umso schlimmer, wenn während der langersehnten Reise plötzlich Probleme auftreten. Eine Liste des EVZ Österreich zeigt auf, wie Sie auf welche Situation reagieren bzw. wo Sie um Unterstützung ansuchen können.

Notfälle

Bei plötzlicher Krankheit, einem Unfall, einer Autopanne und vielen weiteren Notfällen hilft der Österreichische Automobilclub ÖAMTC weiter. Der so genannte Schutzbrief umfasst umfangreiche Hilfsleistungen. Eine Liste aller Services finden Sie hier. Weiters betreibt der ÖAMTC auch diverse Hotlines, darunter die Nothilfe-Nummer 120. Dort erhalten Sie Unterstützung von Juristen und Technikern.

Sollte ein Problem auftreten, das konsularische Hilfe notwendig macht, also etwa eine Verhaftung oder der Verlust Ihrer Papiere, so haben Sie als EU-Bürger Anspruch auf konsularischen Beistand. Wenn also Österreich keine Botschaft und kein Konsulat in Ihrem Urlaubsland unterhält, so können Sie sich an jede Vertretung eines anderen EU-Mitgliedsstaates wenden. Wie das EVZ Österreich berichtete (siehe Artikel), wurde dieses Recht heuer durch neue Bestimmungen verstärkt.

Europäische Krankenversicherungskarte

Die Europäische Krankenversicherungskarte, kurz EKVK, ermöglicht einen notwendigen Krankenhausaufenthalt in allen EU-Mitgliedsstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz zu den gleichen Konditionen wie einheimisch Versicherte. Dabei ist folgendes zu beachten: Ihre Behandlung sollte im Rahmen des öffentlichen Gesundheitssystems erfolgen. Es werden keine nicht notwendigen Eingriffe oder Therapien abgedeckt. Auch wenn Sie direkt zum Zweck einer medizinischen Behandlung ins Ausland reisen, ist diese Leistung nicht umfasst.

Falls Sie an einer chronischen Krankheit leiden und eine Reise ins Ausland planen, können Sie von Ihrem Arzt eine Auslandsverschreibung für notwendige Medikamente holen.

Mehr Informationen erhalten Sie mit der App zur EKVK. In Österreich muss die Karte nicht extra bei Ihrem Versicherungsträger beantragt werden, sondern befindet sich auf der Rückseite Ihrer eCard.

Ihre Rechte als reisender Konsument

Als EU-Bürger haben Sie auch auf Reisen umfassende Rechte. Neben den bereits erwähnten Ansprüchen auf konsularischen Schutz und Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus, können Sie auch auf die europäischen Verbraucherrechte zurückgreifen. Diese schützen Sie zum Beispiel, wenn bei der Beförderung mit Flugzeug, Bahn, Bus oder Schiff etwas schiefgeht. Aber auch bei Einkäufen im Ausland oder schon beim Buchen der Reise bei einem Reiseveranstalter oder im Internet werden Verbraucher geschützt.

Wenn also der Veranstalter Ihrer Pauschalreise in Konkurs geht, Ihr Flug mehrere Stunden Verspätung hat, Ihr Mietwagen nicht verfügbar ist, das neue Paar italienische Schuhe nach einer Woche kaputt ist oder Ihr Hotelzimmer nicht dem Bild im Katalog entspricht, können Sie dagegen vorgehen. Ein hilfreicher Begleiter auf Reisen ist die kostenlose ECC-Net: Travel App der Europäischen Verbraucherzentren. Unter der Rubrik Reisen finden Sie außerdem alle Informationen zu Ihren Rechten als reisender Konsument. 

Sollte sich ein Problem mit einem ausländischen Unternehmen einmal nicht gleich lösen lassen, können Sie sich gerne an das EVZ Österreich wenden. Übermitteln Sie dazu alle relevanten Dokumente und Korrespondenzen mit dem Unternehmen (Mailverkehr, Briefe, etc.) über das Online-Beschwerdeformular, rufen Sie an unter 01/588 77 81 (Mo, Di, Do: 9-12.30 Uhr) oder mailen Sie an info@europakonsument.at.

Das liebe Geld

Sie planen schon lange eine Urlaubsreise und wollen sich diesen Traum nun mit einem Kredit endlich erfüllen? Folgende Dinge stehen Ihnen dabei zu:

  • Transparente und leicht verständliche Werbung
  • Zugang zu Informationen, die es Ihnen ermöglichen, verschiedene Angebote zu vergleichen (Stichwort "Europäische Standardinformationen")
  • Bereitstellung der Informationen auf einem dauerhaften Datenträger (Kopie, USB-Stick)
  • 14-tägiges Rücktrittsrecht
  • Möglichkeit, den Kredit vorzeitig zurückzuzahlen

Mehr Informationen zu Ihren Rechten bei Verbraucherkrediten finden Sie in diesem Artikel.

Ein Kostenpunkt, über den man sich im Urlaub oft ärgert, sind hohe Roaminggebühren. Nachdem die Obergrenzen in den letzten Jahren schrittweise gesenkt worden sind, wird Roaming im April 2016 noch einmal billiger, bevor es dann mit Juni 2017 gänzlich abgeschafft wird.

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Die Rückseite der e-card mit der Bezeichnung "Europäische Krankenversicherungskarte" (EKVK) ist der Ersatz für den früheren Auslandskrankenschein und dient zur Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen bei vorübergehenden Aufenthalten in EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten und der Schweiz. Deshalb sollte die e-card immer im Reisegepäck mit dabei sein.

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