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Webshop "infurn.com": Unternehmensstand unklar

Sitz in London aufgelöst

Der Onlineshop infurn.com ist uns seit Langem bekannt. Die Anzahl der Beschwerdefälle, die an die Europäischen Verbraucherzentren herangetragen werden, ist in den letzten Monaten massiv angestiegen.

Der Hauptsitz des Unternehmens Infurn war zuletzt in Madrid (unter dem Firmennamen Livingdesign Europe S.L.). Weiters gab es einen Sitz in London (Designfurn Ltd.).

In den letzten Monaten haben sich Beschwerden über Lieferverzögerungen bzw. Verzögerungen der Rückerstattung des Kaufpreises in unserem Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (EVZ) massiv erhöht. Bis vor kurzem konnten wir dahingehende Beschwerdefälle über das Büro in England, welches für das Kundenservice zuständig war, außergerichtlich lösen.

Leider wurde dieser Sitz von Infurn aufgelöst. Journalisten der britischen Edition der Tageszeitung "The Guardian" haben die verlassenen Bürogebäude aufgesucht und lediglich einen Security angetroffen (Artikel nachzulesen auf www.theguardian.com).

Inzwischen scheint die Homepage infurn.com nicht mehr aufrufbar zu sein. Wir möchten dennoch darauf hinweisen, dass wir Ihnen, wenn Sie derzeit Möbel bei Infurn bestellen, nicht sagen können, ob bzw. wann diese geliefert werden. Auch ob bzw. wann Sie den Kaufpreis rückerstattet bekommen, wenn Sie nach Ihrer Bestellung den Rücktritt vom Vertrag erklären, können wir nicht abschätzen.

Aufgrund von Umstrukturierungen der Firma in diversen europäischen Ländern sind die Details über das Fortbestehen des Unternehmens derzeit unklar. Im Impressum des Webshops steht nunmehr die Firma DSGN Sales & Support Facilities Limited in Cork, Irland.

Meldungen, wonach das Unternehmen in Konkurs sei, können wir derzeit nicht bestätigen.

Wir stehen in ständigem Kontakt mit unseren Kollegen der Europäischen Verbraucherzentren in Großbritannien, Irland und Spanien, um eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. Trotz aller Bemühungen können wir Ihnen aus jetziger Sicht leider nicht mehr versprechen, dass wir Ihre Beschwerdefälle außergerichtlich lösen können.

Artikel zuletzt aktualisiert am 20.06.2014.

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