Online-Reisebüros erfreuen sich heutzutage großer Beliebtheit. Es gibt kaum jemanden, der seine Flugreise nicht im Internet bucht. Doch trotz ihrer Popularität sorgen die Plattformen immer wieder für Ärger unter Konsumenten. Der Grund: Zahlungsgebühren, die erst am Ende des oft langwierigen Buchungsvorganges aufscheinen.
An sich müssen alle anfallenden Gebühren bereits zu Beginn ausgewiesen sein. Bei den nachträglich hinzukommenden Aufschlägen handelt es sich meist um eine Gebühr, die für bestimmte Zahlungsmittel anfällt, also etwa für die Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte.
Laut Barbara Forster, Reiserechtsexpertin des Europäischen Verbraucherzentrums Österreich (EVZ), ist diese Praxis jedoch problematisch: "Die Portale sind verpflichtet, mindestens eine kostenlose Bezahlmethode anzubieten. Oft handelt es sich dabei jedoch um Zahlungsmittel, die wenig bis kaum verbreitet sind. Für alle anderen Optionen fallen dann zusätzliche Gebühren an."
Eine Gebühr, die nur auf bestimmte Zahlungsinstrumente angewendet wird, widerspricht dem 2009 in Kraft getretenen Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG). Manche Flugportale argumentieren, es handle sich bei der "Service Fee" in Wahrheit um eine reguläre Buchungsgebühr, wie sie auch von Reisebüros verrechnet wird. "In diesem Fall müsste die Gebühr jedoch ohne Unterschied bei allen Buchungen anfallen", erklärt Barbara Forster. "In unseren Augen handelt es sich hier um eine versteckte Kreditkartengebühr."
Worauf im Detail zu achten ist
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen am Ende des Buchungsvorganges zusätzliche Gebühren verrechnet wurden, rät das EVZ Österreich dazu, folgende Punkte zu überprüfen:
Natürlich ist es ärgerlich, dass erst im letzten Buchungsschritt noch eine zusätzliche Gebühr anfällt, nachdem Sie Ihr konkretes Zahlungsmittel ausgewählt haben.
Oft ist diese Gebühr jedoch schon im Endpreis inkludiert. Das bedeutet, es wird nicht mehr verrechnet, als zu dem Zeitpunkt angegeben war, als Sie auf den Buchungs-Button geklickt haben (diese Erhöhung wird leicht übersehen). Ob diese Gebühr grundsätzlich und der Höhe nach gerechtfertigt ist, ist im Detail zu prüfen. Dafür können Sie sich mit sämtlichen Dokumenten an das EVZ Österreich wenden (siehe unten).
Sollte es in Ihrem Fall hingegen tatsächlich so sein, dass Sie einem anderen Preis zugestimmt haben, als dann verrechnet wurde, müssen Sie diese Differenz sicherlich nicht bezahlen.
Unterstützung durch das EVZ Österreich
Um Ihren Fall im Detail prüfen zu können, braucht das EVZ Österreich Screenshots, die den geschilderten Umstand belegen. Haben Sie während Ihrer Buchung solche angefertigt?
Wenn nicht, machen Sie bitte eine Testbuchung (am Schluss nicht auf "buchen" klicken!). Fertigen Sie von jeder Seite des Buchungsverlaufs einen Screenshot an, also immer bevor Sie auf „Weiter“ oder „OK“ klicken. Bitte beachten Sie, dass Sie beim letzten Screenshot bereits Ihr konkretes Zahlungsmittel ausgewählt haben müssen! Nur so kann man belegen, welcher Preis Ihnen angezeigt wird, wenn der „Zahlungspflichtig buchen“-Button erscheint.
Wurde bei der Flugbuchung eine nicht klar ausgewiesene oder von der Zahlungsart abhängige Servicegebühr verrechnet, bietet das Europäische Verbraucherzentrum Österreich Hilfestellung bei der Rückerstattung dieser Kosten. Beschwerdefälle können dem EVZ Österreich – samt Dokumentation des Bestellvorganges mit Screenshots – via Online-Beschwerdeformular übermittelt werden.
Das EVZ Österreich rät aus diversen Gründen dazu, direkt bei der jeweiligen Airline zu buchen.
Weitere Informationen zu Ihren Rechten auf Flugreisen sowie Online-Flugbuchungen finden Sie auf der Website des EVZ Österreich in der Rubrik "Flugreisen".