Ist mein Flug durch die EU Verordnung geschützt?
Sind Sie nicht sicher, ob Ihr Flug durch die Fluggastrechte der EU abgedeckt ist? Die Europäische Union hat zum Schutz der Flugpassagiere die Verordnung (EG Nr.261/2004) für Fluggastrechte eingeführt und dies wurden schon lange in nationalen Gesetzen umgesetzt. Wir informieren Sie hier bei welchen Flügen Sie überhaupt Ansprüche aus den Fluggastrechten haben, und zwar wenn Ihr Flug verspätet war, Ihnen die Beförderung verweigert wurde oder wenn der Flug abgesagt wurde (Annullierung). Gepäcksprobleme hingegen sind im Unterschied dazu im Montrealer Übereinkommen geregelt.
Flüge aus Großbritannien
Links
Your Europe - Fluggastrechte Portal der EU
https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_de.htm
Britische Fluggastrechte
https://www.caa.co.uk/passengers/
Unsere Überblicksseite zu Fluggastrechten
https://europakonsument.at/rechte-von-flugpassagieren/64857
Zum EuGH Urteil über Anwendbarkeit bei verspäteten EU Umsteigflügen in Drittstaaten
https://verbraucherrecht.at/eugh-fluggastrechte-vo-auch-bei-ereignissen-drittstaaten-anwendbar/64919
Durchsetzungsstelle Passagierrechte BAZL (Bundesamt fur Zivilluftfahrt) für Schweizer Fluglinien
https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/passagiere/fluggastrechte.html