Wir warnten bereits davor, dass der deutsche Onlinehändler für Möbel und Wohnaccessoires Eikora bezahlte Ware nicht liefern und nicht rückerstatten würde. Im Zusammenhang mit der Firma Eikora UG haben wir keine guten Neuigkeiten. Mit dem Geschäftsführer der Firma Eikora war im Juli vereinbart worden, dass die vom EVZ betreuten Beschwerdefälle zeitnah gelöst werden. Dies ist aber nicht geschehen. Das EVZ warnt daher erneut davor bei Eikora zu bestellen.
Das heißt, sollte Eikora wie in den uns vorliegenden Fällen nicht geliefert haben, können Verbraucher*innen den Widerruf erklären (und die Firma auffordern das bezahlte Geld zu erstatten) auch wenn die Bestellung mehr als zwei Wochen zurückliegt. Das Problem hierbei ist aber, dass Eikora diesem Widerruf nicht nachkommt. Es wurde weder die bezahlte Ware geliefert, noch das Geld rückerstattet, auf Kundenbeschwerden wurde - wenn überhaupt - nur mit Vertröstungen reagiert.
Die vom Geschäftsführer am 08.07.2021 telefonisch erteilten Zusagen, sind uns gegenüber Großteils leider nicht eingehalten worden. Auf der Webseite wird nun zwar allgemein und in einem orangen Balken erwähnt, dass es bei bestimmten Produkten zu Lieferverzögerungen kommen kann, es lässt sich daraus aber nicht erkennen, für welche Produkte dies gilt und wie lange die Verzögerungen dauern können.
Für Konsumenten/innen war jedoch das andere Versprechen uns gegenüber wichtiger: Der Geschäftsführer hatte zugesagt, auf unsere Schreiben zu reagieren und die Fälle – bei denen es um die Rückerstattung nach Lieferverzug / Widerruf ging – zu lösen. Auf die Umsetzung warten die Konsumenten und wir jedoch nach wie vor vergeblich. Unsere Kollegen des Europäischen Verbraucherzentrums aus Deutschland wurden nach einer Urgenz zwar von einem Mitarbeiter der Firma telefonisch kontaktiert, Lösungen gab es leider trotzdem keine. Der Geschäftsführer sei seit 2 Wochen verhindert, der Mitarbeiter hätte keine Befugnisse Entscheidungen zu treffen und die Buchhaltung könne das Geld derzeit nicht rücküberweisen, da sie gerade im Urlaub sei. Da wir die Firma Eikora UG in unseren Fällen seit Mai 2021 kontaktieren und die Kontaktaufnahme des Geschäftsführers mittlerweile 6 Wochen zurückliegt, zweifeln wir an diesen Aussagen. Zeit für Lösungen gab es mehr als genug. Wenn es Ihnen ähnlich ergeht, empfehlen wir eine Klage bei Gericht einzubringen, wenn der Lieferverzug / Widerruf bereits mitgeteilt wurde (wie in unserer ursprünglichen Warnung per Musterbrief empfohlen). Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel zum Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen.
Unser erster Warnartikel bezüglich Eikora vom Juni 2021
https://europakonsument.at/warnung-eikorade-liefert-nicht/5872
Unser Artikel zum Europäischen Verfahren bei geringfügigen Forderungen
https://europakonsument.at/de/page/europaeisches-verfahren-fuer-geringfuegige-forderungen
Ende November ist Black Friday, der bekannteste Aktionstag des Handels im Jahr. Doch Schnäppchenjäger sollten vorsichtig sein. Den Händlern geht es vor allem darum, Umsatz anzukurbeln und die Warenlager zu leeren. Ob sich die bombastisch beworbene Ersparnis wirklich einstellt, ist oft fraglich.
Seit Neujahr müssen Importeure und Firmen ohne Sitz in Österreich einen heimischen Bevollmächtigten für Verpackungsmaterialien ernennen, sonst droht Strafe. Viele Onlinehändler möchten diesen Mehraufwand nicht stemmen. Deshalb ist in Webshops vermehrt zu beobachten, dass Lieferung nach Österreich derzeit ausgeschlossen ist.
Die Hälfte der Webseiten von Mietwagenvermittlern hält geltendes EU-Recht nicht ein. Dies hat eine Untersuchung in zehn Ländern ergeben. Meist werden wichtige Informationen bei Bestellung und Preisauskunft vorenthalten.
Kommerzielle Überwachung ist bereits Alltagsrealität. Alles, was wir als Kunden tun wird von Unternehmen in Datenbanken eingespeist. Daraus wird zielgerichtete Werbung an uns geschickt. Die BEUC versucht diesem Trend entgegenzuwirken.
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
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