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Gestapelte Kartons und ein dreidimensionales Verneinungssymbol
Keine Lieferung Bild: Andrii Yalanskyi / Shutterstock

Kein Fortschritt bei Eikora - Weiterhin keine Rückerstattungen

Wir warnten bereits davor, dass der deutsche Onlinehändler für Möbel und Wohnaccessoires Eikora bezahlte Ware nicht liefern und nicht rückerstatten würde. Im Zusammenhang mit der Firma Eikora UG haben wir keine guten Neuigkeiten. Mit dem Geschäftsführer der Firma Eikora war im Juli vereinbart worden, dass die vom EVZ betreuten Beschwerdefälle zeitnah gelöst werden. Dies ist aber nicht geschehen. Das EVZ warnt daher erneut davor bei Eikora zu bestellen.

 

 

Hintergrund

Laut der Verbraucherrechte-Richtlinie können Verbraucher*innen in der EU innerhalb von 14 Tagen von den meisten Onlinebestellung ohne Angabe von Gründen zurücktreten, indem sie den Widerruf erklären. Diese zweiwöchige Frist beginnt dann zu laufen, sobald die Ware geliefert wurde!

Piktogramm zum Thema "14 Tage Widerrufsrechtt"

14 Tage Widerrufsrecht

Das heißt, sollte Eikora wie in den uns vorliegenden Fällen nicht geliefert haben, können Verbraucher*innen den Widerruf erklären (und die Firma auffordern das bezahlte Geld zu erstatten) auch wenn die Bestellung mehr als zwei Wochen zurückliegt. Das Problem hierbei ist aber, dass Eikora diesem Widerruf nicht nachkommt. Es wurde weder die bezahlte Ware geliefert, noch das Geld rückerstattet, auf Kundenbeschwerden wurde - wenn überhaupt - nur mit Vertröstungen reagiert.

Screenshot der Seite mit dem orangen Warnbalken über mögliche Lieferverzögerungen
Screenshot der Webseite mit orangem Warnbalken über mögliche Lieferverzögerungen Bild: Screenshot der Seite Eikora.de vom 17. August 2021

Die vom Geschäftsführer am 08.07.2021 telefonisch erteilten Zusagen, sind uns gegenüber Großteils leider nicht eingehalten worden. Auf der Webseite wird nun zwar allgemein und in einem orangen Balken erwähnt, dass es bei bestimmten Produkten zu Lieferverzögerungen kommen kann, es lässt sich daraus aber nicht erkennen, für welche Produkte dies gilt und wie lange die Verzögerungen dauern können.

Für Konsumenten/innen war jedoch das andere Versprechen uns gegenüber wichtiger: Der Geschäftsführer hatte zugesagt, auf unsere Schreiben zu reagieren und die Fälle – bei denen es um die Rückerstattung nach Lieferverzug / Widerruf ging – zu lösen. Auf die Umsetzung warten die Konsumenten und wir jedoch nach wie vor vergeblich. Unsere Kollegen des Europäischen Verbraucherzentrums aus Deutschland wurden nach einer Urgenz zwar von einem Mitarbeiter der Firma telefonisch kontaktiert, Lösungen gab es leider trotzdem keine. Der Geschäftsführer sei seit 2 Wochen verhindert, der Mitarbeiter hätte keine Befugnisse Entscheidungen zu treffen und die Buchhaltung könne das Geld derzeit nicht rücküberweisen, da sie gerade im Urlaub sei. Da wir die Firma Eikora UG in unseren Fällen seit Mai 2021 kontaktieren und die Kontaktaufnahme des Geschäftsführers mittlerweile 6 Wochen zurückliegt, zweifeln wir an diesen Aussagen. Zeit für Lösungen gab es mehr als genug. Wenn es Ihnen ähnlich ergeht, empfehlen wir eine Klage bei Gericht einzubringen, wenn der Lieferverzug / Widerruf bereits mitgeteilt wurde (wie in unserer ursprünglichen Warnung per Musterbrief empfohlen). Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel zum Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen.

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