Ein wenig teurer, dafür ohne böse Überraschungen
Somit werden für Endkunden niedrigpreisige Onlinebestellungen aus Nicht EU Ländern etwas teuer, die oft unerwarteten Folgekosten bleiben künftig dank der EU Verordnung aber aus. Preise werden für Kunden somit transparenter, versteckte Zusatzkosten fallen weg und EU-Firmen können durch diese Steuertricks nicht mehr unterboten werden, da sich die vorhandene Schieflage im Wettbewerb bei Billigbestellungen ausgleicht.
Unverändert ist die Zollfreigrenze beim sogenannten "geringen Warenwert" von 150 Euro geblieben. Unter diesem Wert ist also kein Zoll, sondern nur die Steuer fällig, ab nun eben aber ab dem ersten Cent und nicht mehr erst bei Wert über 22€. Kostete z.B. bisher ein T-Shirt von einem Webshop aus der Türkei 20€ und war somit steuerbefreit, so sind es mit der österreichischen Steuer ab heute neuerdings 24€.
Da es sich um eine Einfuhrumsatzsteuer handelt, wird die Steuer auf Warenwert und auf etwaige Frachtgebühren aufgeschlagen, die in der Gesamtsumme der Rechnung angeführt sind. Zum Beispiel würde eine Handyhülle im Wert von 3€ plus Frachtgebühr von 3€ eine Steuer von 1€ 20 Cent ergeben, die dem Endkunden verrechnete Summe nach dem 30.Juni ergibt somit 7,20 €.
Zum Vorteil der Kunden sollte es allerdings nicht mehr wie bisher vorkommen, dass Unternehmen aus Drittstaaten nachträglich Gebühren für die Zollanmeldungen durch Transportunternehmen verrechnen, oder dass der Zoll aus formellen Gründen die Bestellungen einbehält und man langwierig versuchen muss die Ware freizubekommen.
Es gibt das neue Portal Import One-Stop-Shop (IOSS), bei dem sich Unternehmen anmelden können, um ihren Verkauf in EU Mitgliedstaaten zu vereinfachen und Endkunden die nachträgliche Einhebung der Umsatzsteuer durch den Paketdienst an der Wohnungstür zu ersparen. Das Portal erfasst und erleichtert die Abrechnung der jeweiligen Steuer für die Firmen. Diese wird somit vom Unternehmen voreingezahlt. Bislang müssen sich Verkäufer, die ihre Waren z.B. über Amazon oder Ebay vertreiben, verpflichtend registrieren.
Wenn sich die Verkäufer nicht registrieren, übernehmen die Verrechnung der Steuer die Paketzusteller oder die Post und verlangen dafür auch eine Auslagepauschale von meist fünf Euro ("Importtarif") zusätzlich zur Steuer bei Waren unter 150 € Wert. Sollte es zu Problemen bei der Bestellung kommen, zum Beispiel wenn dem Zustelldienst keine Rechnung vorliegt und der Kunde vorab kontaktiert werden muss, dann können die Gebühren sogar bis auf 24 Euro ansteigen. Eingehoben werden die Gebühren von Zustellern in bar, es ist daher besser die österreichische Steuer wenn möglich schon im Webshop zu bezahlen.
Beim oben angeführten Beispiel mit der 3 € Handyhülle würde also bei Nichtanmeldung des Händlers aus dem Drittland beim IOSS, die Zustellung nochmals 5 € zusätzlich kosten. Mit allem drum und dran, kommt man als Kunde dann auf 12,20 Euro und wird sich eher überlegen die Handyhülle in einem Geschäft oder einem Webshop innerhalb der EU zu kaufen.