Mit dem Flugzeug reisen
Besonders viele Verbraucherbeschwerden betreffen Flugreisen. Probleme bei Verspätungen, Gepäck, Fluganullierungen, ausstehenden Rückerstattungen und Entschädigungen und ähnliche Beschwerden erreichen das EVZ regelmäßig. Aus diesem Grund sind die Ratgeberartikel in dieser Rubrik zahlreich. Zum Glück und Schutz der Fluggäste gibt es die Fluggastrechteverordnung der EU. Informieren Sie sich hier, um einen Überblick über die Ihnen zustehenden Rechte zu bekommen.

Flugdatenänderungen
Wird ein Flug annulliert, lässt sich dagegen nichts ausrichten, gegen unzumutbare Ersatzleistungen aber durchaus.
Streik: Urteil gegen Lufthansa
Ein Luxemburger Gericht hat entschieden, dass Lufthansa nach einem Streik die betroffenen Passagiere entschädigen muss. Es würden keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, so der Richter. Es ist bereits das zweite Urteil dieser Art in kurzer Zeit.

Flugreise: Verspätung
Eines der häufigsten Probleme auf Flugreisen sind die Verspätungen. Ab einer gewissen Dauer stehen Ihnen dabei diverse Leistungen zu.
Probleme auf Flugreisen
Fast täglich liest man in den Medien über Probleme im Flugverkehr. Gerade in der Urlaubszeit sind viele Konsumenten von verspäteten oder gestrichenen Flügen betroffen. Wir haben eine Übersicht Ihrer Rechte in solchen Fällen erstellt.

Flugreise: Boarding verweigert
Eine Nichtbeförderung liegt vor, wenn Ihnen als Passagier die Inanspruchnahme des Fluges verweigert wird, obwohl Sie mit einem gültigen Ticket und hinreichenden Reisedokumenten rechtzeitig am Check-In waren. Also dann, wenn Ihnen das Betreten der Maschine (Boarding) verweigert wurde.

Flugreise: Annullierung
Von einer Flugannullierung spricht man, wenn ein Flug gestrichen wird – nicht, wenn dieser bloß verspätet startet.

Entschädigung bei Flugproblemen
01.06.2018 / EuGH: Buchung & Ort entscheidend

Urteil zu "wilden Streiks"
17.04.2018 / Ausgleichszahlung für Fluggäste

Streiks in Frankreich und Deutschland
10.04.2018 / Regional- und Flugverkehr

Insolvenz von NIKI und Air Berlin
08.01.2018 / Infos für Konsumenten

Urteil gegen Easyjet
05.01.2018 / Benachteiligende Klausel gekippt
Insolvenzverfahren von Air Berlin
Die wichtigsten Informationen für betroffene Konsumenten: Wo, wie und unter welchen Voraussetzungen sie ihre Schadensersatzforderungen jetzt einreichen können. Kunden, deren Rückflug gestrichen wurde, können außerdem in bestimmten Fällen bei anderen Airlines, darunter die heimische AUA, Tickets für einen neuen Flug zum halben Preis buchen.