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Smartphone in der Hand, Straße in Abendstimmung im unscharfen Hintergrund
Kennen Sie Ihre Rechte, die Ihnen die DSGVO verbürgt? Bild: ImYanis / Shutterstock

Rechte und Pflichten in der DSGVO - ein Überblick

Seit dem 25.Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO oder auf Englisch GDPR)  in Kraft. Wir geben hier einen kurzen und zusammenfassenden Überblick über Ihre wichtigsten Rechte:

Defintion personenbezogener Daten

In den Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung fallen sogenannte personenbezogene Daten:

  • Diese beziehen sich immer auf eine identifizierte oder identifizierbare lebende Person
  • Können Teilinformationen sein, aus deren Summe eine Person bestimmt werden kann
  • Können anonymisierte, verschlüsselte oder pseudonymisierte Daten sein, die erneute Identifizierung ermöglichen

Beispiele: Name und Vorname; eine Privatanschrift; eine E-Mail-Adresse wie vorname.nachname@unternehmen.com; eine Ausweisnummer; Standortdaten (z. B. Standort des Smartphones); eine IP-Adresse; eine Cookie-Kennung; Werbekennung am Smartphone; Patientendaten im Krankenhaus oder am Computer eines Arztes...

  • Hingegen Daten, die in einer Weise unumkehrbar (!) anonymisiert worden sind, sodass die betroffene Person nicht mehr identifiziert werden kann, gelten nicht als personenbezogene Daten
Piktogramm zum Thema "Identifizierte Person"

Identifizierte Person

Information

Wer personenbezogene  Daten speichert, hat die Pflicht, die Betroffenen darüber zu informieren. Dabei ist es unerheblich ob er sie selbst erhebt, oder von Dritten erhält oder an diese weitergibt. Ihnen muss mitgeteilt werden, wer welche Daten, wo, wie, wann und wieso erhebt und wie lange sie gespeichert werden.

Piktogramm zum Thema "Recht auf Information"

DSGVO: Recht auf Information

Auskunft

EU-Bürger haben Anspruch auf Auskunft darüber, was über sie gespeichert wird. Wenn Sie ihre Identität nachgewiesen haben, muss man Ihnen binnen eines Monats ab Antragstellung folgende Auskünfte kostenfrei und schriftlich übermitteln:

  • Name der Firma / Organisation die Daten sammelt
  • Zweck, der Erhebung / Verarbeitung der Daten
  • Kategorien der Daten, die verarbeitet werden
  • Rechtsgrundlage für das Sammeln der Daten
  • Dauer der Speicherung
  • ob Daten an Dritte weitergegeben wurden
  • ob Daten außerhalb der EU weitergegeben wurden
  • Aufklärung über Ihre Datenschutzrechte

Details zur Auskunftspflicht und etwaige Ausnahmen finden Sie auf der Infoseite der ARGE Daten und ebenso ein Musterschreiben.

Piktogramm zum Thema "DSGVO: Recht auf Auskunft"

DSGVO: Recht auf Auskunft

Löschung

Bereits 2014 wurde bei einer EU Klage gegen Google über das „Recht auf Vergessenwerden" entschieden. Generell sind Datensammler seit 2018 verpflichtet Daten zu löschen, entweder

  • automatisch, sobald der Zweck der Datenerhebung nicht mehr vorliegt oder
  • unverzüglich, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung der Datenspeicherung zurückzieht.

Ihren Antrag auf Löschung persönlicher Daten können Sie mit folgendem Formular der Österreichischen Datenschutzbehörde stellen:

 

Piktogramm zum Thema "Recht auf Löschung"

DSGVO: Recht auf Löschung

Korrektur

Wenn die über Sie erhobenen Daten falsch oder unvollständig sind, haben Sie das Recht auf Richtigstellung oder Ergänzung, falls Sie das wünschen sollten. Die Ergänzung könnte zum Beispiel Sinn machen, wenn eine unvollständiger Datensatz immer wieder zu Problemen führt, etwa bei der Zustellung von Post oder beim Reisen, wenn ein Name sich geändert hat.

Piktogramm zum Thema "Recht auf Korrektur"

DSGVO: Recht auf Korrektur

Widerspruch

Sie können der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Vermarktungszwecken oder aus anderen Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Das ist auch der Grund, warum Webseiten Sie um Ihre Zustimmung bei der Setzung von nicht technisch notwendigen Cookies fragen müssen.

Piktogramm zum Thema "Recht auf Widerspruch"

DSGVO: Recht auf Widerspruch

Eingeschränkte Verarbeitung

Sie können von Daten sammelnden Einrichtungen oder Unternehmen verlangen, diese Tätigkeit einzuschränken. Das kann Sinn machen, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob gesammelte Einträge über Sie richtig sind oder wenn Sie den Verdacht haben, dass die Verarbeitung unrechtmäßig ist. Der Hauptnutzen dieses Rechtes liegt aber darin, dass manche Datensammler eine komplette Löschung nicht durchführen können, da die Daten von öffentlichen Stellen (zB aus steuer- oder strafrechtlichen Gründen) benötigt werden. Wenn eine Löschung aus diesem Grund abgelehnt wird, ist eine Einschränkung Ihre nächstlogische Forderung.

Piktogramm zum Thema "Recht auf Einschränkung der Verarbeitung"

DSGVO: Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Übertragung

Auf Ihre Veranlassung muss ein Unternehmen die über Sie gespeicherten Daten an ein anderes übermitteln. Das ist beim Wechsel eines Dienstleisters wie etwa bei Telefonanbieter, Versicherung oder Onlineshops sehr praktisch.

Piktogramm zum Thema "Recht auf Übertragung"

DSGVO: Recht auf Übertragung

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