Wenn ein Mensch stirbt, kommt den Angehörigen die schwierige Aufgabe zu, sich um seinen Nachlass zu kümmern. Im August 2017 wird eine neue Fassung des österreichischen Erbrechts in Kraft treten, welche eher den Verhältnissen des 21. Jahrhunderts angepasst ist. Etwas, das heutzutage auch stets mitbedacht werden muss, ist die digitale Hinterlassenschaft eines Menschen.
Netbanking, E-Mail, Facebook, Google, Twitter, YouTube, Instagram - wir organisieren unser Leben immer mehr online. Sei es für soziale Kontakte oder tägliche Erledigungen, das Internet ist aus dem Leben der Meisten nicht mehr wegzudenken. Doch was passiert, wenn das Leben endet? Wie kann man den Facebook-Account löschen, die Fotos von Instagram sichern, die E-Mails verwalten oder das Online-Bankkonto schließen?
Obwohl all diese Services bereits ein integraler Bestandteil unseres Alltags sind, gibt es dafür noch keine einheitlichen Regelungen. Die Anbieter gehen unterschiedlich damit um und die Rechtsordnung ist weitestgehend ungeklärt. Der "digitale Nachlass" stellt daher eine Herausforderung für die Hinterbliebenen dar.
Hilfreiche Broschüren und Links
Die ISPA (Internet Service Providers Austria) haben eine Broschüre zusammengestellt, die wichtige Informationen und Ratschläge beinhaltet. Einerseits, wie man Vorsorge treffen kann und welche Anbieter welche Bestimmungen dazu haben. Andererseits, was Verwandte und Freunde tun können, wenn keine solchen vorbereitenden Maßnahmen ergriffen wurden.
Das Projekt "Surfer haben Rechte" des deutschen Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzbv) hat eine Kampagne gestartet, um Konsumenten über den digitalen Nachlass aufzuklären. Unter machts-gut.de werden hier die wichtigsten Informationen schön aufbereitet präsentiert und findet ebenfalls diverse Checklisten. Der "#machtsgut Test" hilft dabei, sich erstmals mit dem Gedanken auseinander zu setzen, wem man welche Konten und Daten zur Verwaltung überlassen möchte.
Weitere Informationen finden Sie auch in diesem Konsument-Artikel: Digitaler Nachlass.