Die Deutsche Bahn darf die Zahlung per SEPA-Lastschrift nicht auf Kunden mit Wohnsitz in Deutschland limitieren. Das hat der EuGH jetzt in einem Urteil entschieden.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte - im Auftrag des österreichischen Sozialministeriums - die Deutsche Bahn geklagt. Grund war eine Klausel, laut der die Zahlung per Lastschrift nur für jene Konsumenten möglich war, die einen Wohnsitz in Deutschland haben. Nach Ansicht des VKI verstößt diese Regelung gegen die SEPA-Verordnung der EU.
Der EuGH bestätigte die Meinung des VKI. Der Gerichtshof führte außerdem aus, dass es irrelevant ist, ob den Kunden auch andere Zahlungsmethoden zur Auswahl stehen. Sofern ein Kunde per SEPA-Lastschriftverfahren zahlen möchte, dürfe dies nicht an die Voraussetzung geknüpft sein, dass das Bankkonto in einem bestimmten Mitgliedsstaat geführt wird.
Weitere Informationen zu dem Urteil finden Sie auf der Website der VKI-Rechtsabteilung: www.verbraucherrecht.at