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Einkauf von Markenwaren auf Reisen

Achtung vor Urheberrechtsverletzungen

Das EVZ Österreich erklärt, was Sie bedenken sollten, wenn am Strand oder in der Flaniermeile ein Händler vorbeikommt.

Designerschnäppchen am Strand?

Sind die äußerst preiswerten Handtaschen, Sonnenbrillen, Uhren und T-Shirts, die man von mobilen Strandverkäufern angeboten bekommt oder bei Marktständen am Urlaubsort im Ausland kaufen kann, echt? In aller Regel nicht!

Obwohl dies den meisten Konsumenten bewusst ist, sehen viele kein Problem dabei, solche "Designerschnäppchen" zu erwerben; als Andenken an einen traumhaften Urlaub oder als Mitbringsel für Familie und Freunde.

Zum Teil ist dies urheberrechtlich tatsächlich nicht strafbar:

Ausnahme persönliches Reisegepäck

Wenn Sie Waren zum persönlichen Gebrauch – vorausgesetzt, es handelt sich nicht um Medikamente, die dem Arzneiwareneinfuhrgesetz unterliegen –  in Ihrem Reisegepäck mit sich führen, dürfen diese nicht beschlagnahmt werden, sofern deren Gesamtpreis bei Flugreisenden € 430,-, bei anderen Reisenden € 300,- nicht übersteigt.

Nur wenn die Zollbehörden zum Verdacht gelangen, dass Sie diese Waren in Wahrheit weiterverkaufen (z.B. zehn angebliche Marken-Geldbörsen in Ihrem Koffer), kann die Behörde diese doch anhalten.

Achtung vor Strafen im Urlaubsland

Diese Regelung sollte jedoch nicht dazu führen, dass Sie als Tourist beim Strandhändler munter drauf los kaufen. Denn abgesehen von der oben dargelegten österreichischen Rechtslage hinsichtlich einer Einfuhr gefälschter Markenwaren bei der Rückkehr vom Urlaub, gilt hier stets auch das nationale Recht jenes Staates, in dem Sie Ihren Urlaub verbringen.

So ist es nach italienischem Recht etwa verboten, gefälschte Markenware zu kaufen. Auch wenn Sie der österreichische Zoll aufgrund einer einzelnen gefälschten Handtasche nicht anhalten könnte, so haben die italienischen Behörden dennoch die Möglichkeit, eine Verwaltungsstrafe vor Ort über Sie zu verhängen.

Im Jahr 2005 führte dies erstmals europaweit zu Schlagzeilen, nachdem eine dänische Touristin € 10.000,- Strafe wegen dem Kauf einer gefälschten Sonnenbrille um € 10,- zahlen sollte. Ähnliche nationale Rechtsvorschriften gelten auch in anderen beliebten Urlaubsländern.

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