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Bestellbetrug: Zahlungsaufforderung ohne Bestellung

Wenn aus heiterem Himmel nicht bestellte Waren geliefert werden, oder wenn plötzlich Rechnungen geschickt werden für Dinge, die man nie bestellt hat, kann es sich um Bestellbetrug handeln. Genauso, wenn man etwas Bestelltes bereits bezahlt hat, und plötzlich Mahnungen eintrudeln. Der Stress nimmt dann zu, wenn in Folge Inkasso- oder Anwaltskanzleien beginnen das Geld einzutreiben. Nachfolgend unsere Verhaltenstipps zu unterschiedlichen Ausgangslagen:

Nach Anmeldung angeblich etwas bestellt

Damit Sie auf einer Webseite die Preise oder andere sonst unzugängliche Informationen ansehen konnten, hatten Sie dort Ihre Emailadresse eingetragen und möglicherweise auch andere persönlichen Daten. Nach Ihrem Verständnis haben sie aber sicher nichts bestellt. Es kam später trotzdem eine Lieferung und Geldforderung des Betreibers dieser Webseite.

Viele Webseiten sind absichtlich so gemacht, dass relevante Informationen für Besucher:innen erst nach einer Anmeldung zugänglich werden. Dies zwingt zur Eingabe einer Email Adresse, sonst bleibt der eigentlich interessante Bereich verwehrt. Zum einen kann Ihnen so später Werbung geschickt werden. Wenn der Datensatz Ihrer Eingaben an Drittfirmen verkauft wird, bringt das den Webseitenbetreibern schon Gewinn, ohne dass Sie etwas bestellen. 
Unseriöse Webseiten gehen einen Schritt weiter und verschleiern absichtlich den Bestellvorgang an sich. Ihnen wird somit nicht bewusst, dass Sie mit der Anmeldung nach der Auslegung der Webseitenbetreiber einen bezahlpflichtigen Vertrag abgeschlossen haben.

Der gesetzliche Schutz dagegen ist die sogenannte "Buttonpflicht". Laut Gesetz sind Sie nur dann an eine kostenpflichtige Bestellung gebunden, wenn klar auf die Zahlungspflicht hingewiesen wurde und Sie Ihren Kaufabsicht eindeutig mit dem Betätigen einer entsprechend beschrifteten Schaltfläche bestätigt haben. Sprich - auf dem Button stand "Jetzt Kaufen" oder "Bezahlpflichtig bestellen" oder etwas ähnlich Eindeutiges. Näheres dazu finden Sie in unserem Artikel zur Buttonlösung.

Häufig nutzen Abofallen das oben beschriebene Modell. Dabei werden gerne die wahren Kosten beim Anmeldevorgang verschleiert und dann meist nochmal, wenn eine gratis Probezeitraum abläuft. Dabei wird nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, ordentlich über den Beginn der Bezahlpflicht informiert und auch nicht über die Möglichkeit aus dem ab nun kostenpflichtigen Abonnement auszusteigen.  Mehr dazu in unserem Artikel über Abofallen.

  • Wenn es keinen ordentlich beschrifteten Button im Kaufprozess auf der Seite gibt, sollten Sie Bildschirmfotos vom Bestellvorgang machen, die das beweisen.
  • Schicken Sie diese zusammen mit dem unten verlinkten Musterbrief "Buttonflicht" an das Unternehmen. Der unfair zustande gekommene Vertragsabschluss hat keine Gültigkeit. Es ist wichtig einen solchen ungültigen Kaufvertrag schriftlich zu beeinspruchen und den Dingen nicht einfach ihren Lauf zu lassen.
  • Wenn noch keine 14 Tage ab erhalt der Ware oder Beginn der Dienstleistung vergangen sind (oder bei digitalen Leistungen wie z.B. bei Downloads ab dem Tag der technischen Freischaltung), sollten Sie Ihr Rücktrittsrecht mit unserem Musterbrief "Rücktritt Fernabsatz" nutzen. Vor allem, wenn Sie unsicher sind, ob es einen dem Gesetz entsprechenden Bestellbutton gab. Oder ob die Aufklärung über den Verzicht auf Ihr Rücktrittsrecht im Zuge des Bestellvorganges bei digitalen Leistungen durch das Unternehmen ausreichend war oder nicht.
  • Wenn Ihnen unerwünscht Waren zugesandt wurden, müssen Sie diese nicht auf eigene Kosten zurückschicken. 

Identitätsdiebstahl - jemand bestellt in Ihrem Namen

Eine etablierte Verkaufsplattform (z.B. Amazon) schickt einfach unaufgefordert Ware(n) an Ihre Adresse. Sie haben nichts bestellt.

Eine kriminelle Handlung Dritter kann der Grund dafür sein. Jemand hat sich einige Ihrer persönliche Daten angeeignet und diese missbraucht. Zum Beispiel wurde auf Ihren Namen und Ihre Postadresse bestellt, die Bestellbestätigung ließen sich die Kriminellen an eine für den Betrug erstellte Emailadresse senden und versuchen das Paket abzufangen. Beispielsweise an einer Abholstation, oder durch Umleiten an eine andere Adresse. 

Es kann auch sein, dass Sie nach einer Phishing Attacke selbst Ihre sensiblen Daten auf einer Fake Seite eingegeben hatten, die eine echte Webseite nur imitiert. Das ist dann noch problematischer! Da so auch sensible Bezahldaten wie z.B. von Ihrer Kreditkarte abgegriffen werden konnten oder gleich die gesamten Zugangsdaten zum Account des Webshops nun in falschen Händen sind. 

Die dritte Möglichkeit nennt sich Brushing. Dabei senden unseriöse Händler auf einer Verkaufsplattform wie Amazon Waren an Leute, die nichts bestellt haben. Ihre Erwartung ist, dass so viele gute Rezension "verifizierter Käufer" zustande kommen, die diese Ware wirklich, aber auf diese dubiose Weise erhielten. In der Regel betrifft das aber eher billige Artikel.

  • Bei Identitätsdiebstahl zur Polizei gehen und Anzeige machen. Sollte die  14 Tage Rückgabefrist verstrichen sein, das Unternehmen schriftlich über den Betrugsversuch benachrichtigen und die polizeiliche Anzeigenbestätigung mitschicken. Die Ware zur Abholung durch das Unternehmen bereithalten und vorerst nicht wegwerfen. Wenn Sie bereits zur Zahlung gemahnt werden, z.B. auch von einem Inkasso oder Anwaltsbüro, eine eidesstaatliche Erklärung (wie unten zum Download verfügbar) dorthin senden, in der Sie versichern die Bestellung nicht getätigt zu haben.
  • Phishing ebenso bei der Polizei anzeigen und sofort alle betroffenen Zugangsdaten ändern! Sollte Ihre Kreditkarte oder Ihr Zugang zu einem Bezahldienst betroffen sein, dies sperren und zur Sicherheit den künftigen Zahlungsverkehr genauer beobachten.
  • Bei Brushing besteht am wenigsten Handlungsbedarf. Sie können die Ware behalten. Sie sollten den Kundenservice der Verkaufsplattform aber über den Versuch informieren oder die Annahme verweigern. Besonders dann, wenn immer wieder Sendungen kommen und das lästig wird.

Falschlieferung mit Absicht

Sie haben bezahlt und etwas geliefert bekommen. Es ist aber nicht die bestellte Ware.

Es kann natürlich geschehen, dass bei der Auslieferung ein Fehler passiert und Sie etwas Falsches zugestellt bekamen. Dann ist nach einer Beschwerde beim Kundendienst eine kostenlose Rücksendung und Korrektur durch neuerliches Zusenden der Weg zum Ziel. Welche Optionen Sie im Detail haben, erklären wir in unserem Artikel zu Lieferproblemen.

Nun gibt es aber auch unseriöse Webshops die Ihnen gezielt etwas anderes zuschicken als Sie bestellt hatten. In diesem Geschäftsmodell wird damit kalkuliert, dass ein ähnliches oder geringfügig minderwertiges Produkt geliefert wird und sich die Kundschaft nicht die Mühe macht dies zu beanstanden. Sie haben etwa teures Olivenöl bei einem italienischen Onlineshop bestellt. Stattdessen kam Pasta oder Balsamico Essig. Aus Bequemlichkeit lassen Sie es darauf beruhen. Solche Unternehmen fallen Einzelnen bei einer gelegentlichen Bestellungen nicht sonderlich auf, Ausreden umfassen oft einen angeblich unzureichenden Lagerstand zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung gepaart mit einem Rabatt auf eine künftige Bestellung. Uns kommen aber durch Beschwerdenhäufung Firmen unter, bei denen dies System zu haben scheint. Der andere Clou wäre zum Beispiel, der Kundschaft ein höherpreisige Produkt zu schicken und eine Aufforderung die Differenz zu zahlen. Hier wieder, da der ursprüngliche bestellte günstigere Artikel angeblich vergriffen sei. 

  • Bevor Sie bei weniger etablierten Firmen bestellen, prüfen Sie auf Watchlist Internet oder Trustpilot, ob es dazu Beschwerdenhäufungen gibt.
  • Sie können bei Falschlieferung die Ware zurücksenden, denn Sie haben ab Erhalt das 14-tägige Rückgaberecht bei Onlinebestellungen, sofern es sich dabei nicht um davon ausgenommene Dinge handelt. Das wären zum Beispiel verderbliche Waren, personalisierte Produkte, Software oder Hygieneprodukte.
  • Wenn etwas Höherpreisiges statt dem Bestellten geliefert wurde, hat der Verkäufer kein Recht darauf die Preisdifferenz einzufordern. Ob Sie in diesem Fall die Ware behalten möchten oder lieber zurückschicken samt einer Rückzahlung, liegt an Ihnen.

Wenn im Gegensatz etwas im Wert Geringeres geliefert wird, als ursprünglich bestellt, ist das ein eindeutiger Mangel. 

  • Dies sollten Sie sich nicht gefallen lassen sondern den Austausch verlangen! Portokosten für die Rücksendung trägt das Unternehmen. Dieses Problem tritt häufig bei Firmen auf, die mit  dem Streckengeschäftsmodell arbeiten und Ware z.B. direkt aus China vermitteln - Tipps dazu in unserem Artikel über Dropshipping.

Dritte tauschen Paketinhalt aus

Es gibt bei der schieren Menge an Onlinebestellungen durchaus Fälle, wo sich nicht aufklären lässt, wer genau den Paketinhalt gegen etwas Wertloses ausgetauscht hat. Bei dieser Art von Diebstahl wird etwas mit ähnlichem Gewicht in die Packung geschummelt, damit es während der Zustellung nicht auffällt. Es bleibt unklar ob die Ware schon im Packlager des Onlinemarktplatzes geklaut und durch etwas anderes ersetzt wurde oder ob es z.B. eine im Zustellprozess beschäftigte Person war. 

  • Wie zuvor gilt: Am besten Sie erledigen die Angelegenheit noch während der 14-tägigen Rücktrittsfrist.
  • Sofern Sie die Ware persönlich übernehmen, öffnen Sie das Paket gleich und nehmen Sie es nicht an. Wichtig dabei ist, dass eine "Nicht-Annahme" der Lieferung als Widerrufserklärung nicht ausreicht. Sie müssen das Unternehmen trotzdem schriftlich darüber informieren, dass Sie von der Bestellung zurücktreten.
  • Den Kundendienst des Markplatzes kontaktieren: Sie filmen mit dem Handy, wie Sie das Paket zum ersten Mal öffnen, worin nicht das Bestellte sondern etwas Anderes zum Vorschein kommt. Es hilft, wenn Sie solch ein Unboxing Video als Beweis gemacht haben. Denn manche Verkaufsplattformen möchten den geprellten Kunden nicht glauben, die Ware wirklich nicht erhalten zu haben und sind bei der Rückabwicklung nicht kooperativ. 

Dreiecksbetrug - den Falschen bezahlt

Sie haben auf einem Marketplace selbst eine Bestellung abgegeben, die Ware auch erhalten und bezahlt. Mit der Ware stimmt alles und es scheint alles in Ordnung. Bis Wochen später unerklärliche Mahnungen eintreffen.

Wenn es sich nicht einfach um einen Irrtum bei der Abrechnung durch den echten Händler handelt, kann ein Fakeshop dahinter stecken. Die Betrugsmethode funktioniert so: Das Angebot auf dem Fakeshop ist sehr preisgünstig und verlockend. Zuerst geben Interessierte Ihre Daten auf der Seite des Fakeshops ein und bestellen und bezahlen den Artikel dort. Danach bestellen die kriminellen Betreiber des Fakeshops genau diesen Artikel mit den abgegriffenen Kundendaten bei einem echten Händler und lassen die echte Ware auch an die echte Kundenadresse zustellen.  Die Geschädigten merken vorerst nichts. Erst mit den Zahlungsaufforderungen Wochen später wird klar, dass nicht der echte Händler bezahlt wurde, der aber zu Recht sein Geld für die Lieferung haben möchte. Den Fakeshop gibt es bis dahin meist gar nicht mehr, das Geld ist verloren.

  • Bei Bestellungen von Marketplace-Händlern schon bei der Annahme der Lieferung achtsam sein: Die beiliegende Rechnung mit dem Angaben zum Shop, bei dem Sie gezahlt hatten, abgleichen. Stimmen Firmenwortlaut, Firmenadresse und Rechnungsbetrag überein? Wenn es eine andere Firma ist, den Kundensupport des Marketplace kontaktieren. Falls Sie die Ware zu diesem Preis nicht behalten möchten, die Ware binnen 14 Tagen ab Erhalt zurückschicken - an das echte Unternehmen!
  • Betrugsanzeige bei der Polizei machen, damit andere gewarnt werden können. Das von Ihnen an den Fakeshop bezahlte Geld wird vermutlich verloren sein.
  • Sie hatten bei einem kriminellen Fakeshop Ihre Bezahldaten eingegeben! Ändern Sie auf jeden Fall allfällige Zugangsdaten, sollten Sie diese auch bei anderen Accounts verwenden. Stellen Sie vor allem sicher, dass Ihre Bezahldaten wie jene von der Kreditkarte, Paypal u.ä. nicht weiter missbraucht werden können. Karte sperren, Passwörter ändern und in der nächsten Zeit ein zusätzliches Auge auf Abbuchungsvorgänge von diesen Bezahlquellen haben.

Brief vom Inkasso oder Anwalt

Wenn nach einem Bestellbetrug etwas Zeit vergeht, während der Sie erst herausfinden, dass etwas Illegales vorgefallen war, können Sie bereits Mahnungen oder berechtigte Inkassoschreiben erhalten. Auch wenn ein Inkassounternehmen eingeschaltet worden ist, bedeutet dies keineswegs, dass die geltend gemachte Forderung berechtigt ist. Juristisch gesehen liegt es am Online-Shop zu beweisen, dass die Bestellung tatsächlich von Ihnen aufgegeben wurde. Eine Bestellung auf Ihren Namen ohne Unterschrift oder weitere Identifizierungsdaten ist als Nachweis nicht ausreichend.
Leider kann es auch sein, dass die Inkassoforderungen an sich Teil eines unseriösen Vorganges ist. Es gibt unseriöse Unternehmen, die mit genauso unseriösen Inkassobüros ein wirtschaftliches Naheverhältnis haben. 

  • Lassen Sie Schreiben wie Mahnungen, Anwaltsforderungen oder einen Inkassobrief jedenfalls nicht unbeantwortet. Wenn Sie nicht reagieren, kann das Inkassobüro Ihre vermeintliche Zahlsäumnis bei Kreditauskunfteien melden, was zu Problemen bei künftigen Vertragsabschlüssen führen kann. Bezahlen sollten Sie aber nicht! 
  • Sie sollten eine eidesstattliche Erklärung an das Inkasso und an das Unternehmen senden, in welcher Sie versichern die Bestellung nicht gemacht zu haben. 
  • Noch besser ist, nachdem sie bei der Polizei Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet haben, die Anzeigenbestätigung an das Inkasso oder an die Anwaltskanzlei und das Unternehmen zu schicken.

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