Flugverspätung - Was steht mir zu?
Die Regelung über Ansprüche bei Verspätungen sind in der Fluggastrechteverordnung (EG Nr.261/2004) genau bestimmt. Abhängig von der Länge der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung, stehen Betreuungsleistungen und entweder schnellstmögliche anderweitige Beförderung oder finanzielle Entschädigung zu.
Informationspflicht und Betreuungsleistungen
Das Ausmaß der Betreuungsleistung hängt laut Verordnung von Ihrer verspäteten Ankunftszeit im Vergleich zur geplanten Ankunftszeit und der Länge Ihrer Flugstrecke ab. Es fällt auch ins Gewicht, ob ein Flug im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR Länder siehe oben) stattfindet. In der Praxis händigen Airlines meist Gutscheine für Flughafenrestaurants aus. Manchmal wird aber auch nichts angeboten und Wartende werden nicht über zustehende Ansprüche informiert. Deshalb fehlen dann oft die nötigen Belege über Ausgaben, die man während der Wartezeit gehabt hat. Heben Sie also alle Belege für solche Restaurant-, Taxi- oder Hotelkosten auf! Anspruch auf Betreuungsleistungen haben Sie nur, wenn Wartezeit und Flugdistanz in eine der vier folgenden Kategorien fallen:
- bis 1.500 km egal ob in oder außerhalb EWR ab 2 Stunden
(z.B. Wien - Belgrad) - weiter als 1.500 km innerhalb des EWR ab 3 Stunden
(z.B. Graz - Madrid) - zwischen 1.500 und 3.500 km außerhalb des EWR ab 3 Stunden
(z.B. Innsbruck - Ankara) - weiter als 3.500 km außerhalb des EWR ab ab 4 Stunden
z.B. Dublin - Kairo)
Bei mehr als 5 Stunden Verspätung muss eine Airline den Wartenden die Möglichkeiten der vollständige Rückerstattung der Ticketkosten zur Auswahl stellen, wenn diese Passagiere den Flug nicht mehr antreten möchten, weil der Zweck ihrer Reise wegen der Verspätung sinnlos wurde.
Wenn die Fluggäste in diesem Fall bereits einen Teil der Flugreise absolviert haben (z.B. wenn es sich um einen Gabelflug mit Umsteigen handelt), muss die Airline auch den Rückflug zum Ausgangsflughafen zum frühestmöglichen Zeitpunkt kostenfrei zur Verfügung stellen.
Ausgleichszahlung
✈ Sind Sie nicht sicher, ob diese Rechte auch für Ihren Flug gelten?
https://europakonsument.at/ist-mein-flug-durch-die-eu-verordnung-geschuetzt/64853
✈ Sind sie nicht sicher an welches Luftfahrtunternehmen Sie Ihre Forderung stellen sollen?
https://europakonsument.at/wen-forderung-als-fluggast-richten/64854
Wann muss die Airline nicht zahlen?
Was soll ich am Flughafen machen?
Downloads
- offizielles EU-Beschwerdeformular an Fluglinien - Deutsch.pdf (121.75 KB)
- Musterbrief - Ausgleichszahlung bei Flugverspätung.docx (14.17 KB)
- Musterbrief - Fehlende Betreuungsleistungen Flug.docx (16.08 KB)
- Broschüre (Sozialministerium 2018) - Fliegen ohne Turbulenzen.pdf (2.78 MB)
- Verordnung (EG) Nr.216/2004: Fluggastrechte EU (Nichtbeförderung, Verspätung, Annullierung).pdf (107.58 KB)
Links
Distanzrechner für Flugentfernungen
https://www.luftlinie.org/
Webseite Flightera zum Überprüfen von Flugnummern
https://www.flightera.net/
Beschwerde bei Ombudsstelle.at einbringen
https://www.ombudsstelle.at/beschwerde-einreichen/
Schlichtungsantrag bei APF einbringen
https://www.apf.gv.at/de/beschwerde-flug.html
Schlichtungsantrag bei Verbraucherschlichtung.at einbringen
https://portal.verbraucherschlichtung.at/cm/fileadmin/adrapp/page/adrWelcome.php
Your Europe - Fluggastrechte Portal der EU
https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_de.htm
Unsere Überblicksseite zu Fluggastrechten
https://europakonsument.at/rechte-von-flugpassagieren/64857