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Reisen

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Insolvenzschutz bei Pauschalreisen

Sie haben sich schon lange auf einen schönen Urlaub gefreut, doch dann wird eine der beteiligten Firmen insolvent. Das ist für viele Konsumenten zunächst einmal ein Schock. Kann ich trotzdem reisen? Muss ich einen gewissen Teil nochmals bezahlen? Ist zwar mein Urlaub geplatzt, aber ich bekomme all das bezahlte Geld zurück? Oder habe ich meine Ersparnisse auch noch verloren?

Ihre Rechte im neuen Pauschalreisegesetz

Seit dem 1. Juli 2018 gilt in Österreich das neue Pauschalreisegesetz (PRG). Im Folgenden erfahren Sie, welche Rechte Sie dann auf Pauschalreisen haben.

FAQ Pauschalreise

Auf 16 häufig gestellte Fragen geben wir einen kurzen Überblick über Ihre Rechte auf Pauschalreisen. Dieser Schutz basiert auf dem österreichischen Pauschalreisegesetz (PRG). Wir verweisen in diesen FAQs bei Bedarf auf detailliertere Artikel, um möglichst kurze Antworten bereitzustellen.

Rücktritt wegen Gefahr am Urlaubsort

Politische Unruhen, Terroranschläge oder Naturkatastrophen können zu Sicherheitsgefährdungen für Touristen in den betroffenen Gebieten führen.

Winterreifen-Pflicht in Europa

Rechtzeitig zur Winter-Reisezeit bieten wir einen Überblick über die Winterreifen-Pflicht in Europa. Die Informationen wurden von unserem Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) gesammelt und zur Verfügung gestellt.

Getrennte Beförderungsverträge

Viele Konsumenten buchen ihre Flüge über einen Vermittler, also z.B. ein Online-Reisebüro. Ein Problem dabei sind getrennte Beförderungsverträge. Im Falle einer Annullierung oder Verspätung kann das zu massiven Schwierigkeiten führen.

Alternativflug bei Annullierung

Wurde ein Flug annulliert oder wurde man aus einem anderen Grund nicht befördert, so hat man das Recht, auf anderem Wege kostenlos an sein Reiseziel gebracht zu werden. Normalerweise geschieht dies mit einem Ersatzflug.

Reisedokumente online beantragen

Viele Konsumenten berichten uns von unseriösen Websites, die überteuerte oder ungültige Reisedokumente ausstellen. Im Folgenden klären wir auf, wie Sie die tatsächlichen Behörden finden und welche Internetseiten Sie meiden sollten.

Flugdatenänderungen

Wird ein Flug annulliert, lässt sich dagegen nichts ausrichten, gegen unzumutbare Ersatzleistungen aber durchaus.

Streik: Urteil gegen Lufthansa

Ein Luxemburger Gericht hat entschieden, dass Lufthansa nach einem Streik die betroffenen Passagiere entschädigen muss. Es würden keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, so der Richter. Es ist bereits das zweite Urteil dieser Art in kurzer Zeit.

Flugreise: Boarding verweigert

Eine Nichtbeförderung liegt vor, wenn Ihnen als Passagier die Inanspruchnahme des Fluges verweigert wird, obwohl Sie mit einem gültigen Ticket und hinreichenden Reisedokumenten rechtzeitig am Check-In waren. Also dann, wenn Ihnen das Betreten der Maschine (Boarding) verweigert wurde.

Flugreise: Annullierung

Von einer Flugannullierung spricht man, wenn ein Flug gestrichen wird – nicht, wenn dieser bloß verspätet startet.

Flugreise: Verspätung

Eines der häufigsten Probleme auf Flugreisen sind die Verspätungen. Ab einer gewissen Dauer stehen Ihnen dabei diverse Leistungen zu.

Probleme auf Flugreisen

Fast täglich liest man in den Medien über Probleme im Flugverkehr. Gerade in der Urlaubszeit sind viele Konsumenten von verspäteten oder gestrichenen Flügen betroffen. Wir haben eine Übersicht Ihrer Rechte in solchen Fällen erstellt.

Das neue Pauschalreisegesetz

Seit dem 1. Juli 2018 gilt in Österreich das neue Pauschalreisegesetz (PRG). Damit gibt es eine Fülle an neuen Regeln, die dem digitalen Zeitalter und seinen neuen Buchungsformen Rechnung tragen sollen. Das Ziel, den Schutz für Urlauber umfassender und moderner zu gestalten, sorgt allerdings auch für mehr Komplexität.

🚌Fernbus - Ihre Rechte

Die Busgastrechte-Verordnung der EU regelt die Rechte von Busreisenden auf Langstreckenfahrten. Verschaffen Sie sich in unserem Ratgeber Artikel den Überblick darüber was Sie im Falle einer Verspätung, Annullierung oder Unfall tun können.

🚢Schiffsreise - Ihre Rechte

Seit 2012 regelt die Schiffsgastrechte-Verordnung der EU die Rechte von Reisenden auf Kreuzfahrten und Personenverkehrsdiensten mit Schiffen.

Insolvenzverfahren von Air Berlin

Die wichtigsten Informationen für betroffene Konsumenten: Wo, wie und unter welchen Voraussetzungen sie ihre Schadensersatzforderungen jetzt einreichen können. Kunden, deren Rückflug gestrichen wurde, können außerdem in bestimmten Fällen bei anderen Airlines, darunter die heimische AUA, Tickets für einen neuen Flug zum halben Preis buchen.

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